Folgender Sachverhalt:
Es wird eine immobile zum Verkauf angeboten. Der Sohn der die Immobilie verkauft, hat seinen Eltern folgendes recht ins Grundbuch eintragen lassen.

Wohnungsrecht für
1. xxx
2. xxx
Als gesamtberechtigte gem.  428 BGB.-

1.Dies bedeutet doch das die Eltern beide eine lebenslanges Wohnrecht in ihrer Wohnung besitzen?
2. wenn diese mal in ein Pflegeheim müssten, besteht dieses Wohnrecht immer noch und sie könnten diese sogar untervermieten, stimmt das?
3. sie zahlen momentan dem Sohn monatlich eine Miete, obwohl sie das nicht müssten, soweit ich weiß.
Könnten Sie mir als neuem Eigentümer diese Miete verweigern, obwohl sie mit ihrem Sohn einen Mietvertrag abgeschlossen haben?

Sollte man von solch einer immobile die Finger lassen, was meint ihr?

LG
Matthias