Hallo, wir haben in NRW ein Einfamilienhaus gebaut. Unser Baugrund wurde durch den Rohbauer um 20 cm höher gelegt als das Nachbargrundstück. Die Garage wurde auf der Grundstücksgrenze gebaut. Nun plant mein Nachbar zwischen unserer Garagenwand und seinem Haus ein Carport, dass um 11 cm höher liegen soll als unsere Garage. Beiläufig sagte er einmal zu uns, dass wir ja sicher keine Belastung eintragen wollen, da er sein Regenwasser auf unser Garagendach ableiten möchte. Muss ich dem zustimmen? Ohne einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen möchte ich eigentlich vermeiden, dass er sein Wasser auf unser Grundstück gezielt ableitet - Hintergrund: meine Abwasserleitungen liegen auf meinem Grundstück unterirdisch und sollte einmal etwas kaputt gehen, lässt es sich nicht nachvollziehen woher der Schaden stammt. Die Kosten müsste ich tragen müssen. Kann ich mit den eventuellen Kosten der Eintragung der Dienstbarkeit bzw. der Belastung in das Grundbuch argumentieren? Wie ist hier die rechtliche Grundlage in NRW? Sollte ich wichtige Punkte zur Beantwortung der Fragen vergessen haben so bitte ich um eine kurze Info. Vielen Dank! MfG, C.H.