Ich habe eine Immobilie, die ich veräußern möchte. Nun stolpert die Interessentin über den Grundbuchvermerk: Je eine Grunddienstbarrkeit des Inhalts,daß der jeweilige Eigentümer verpflichtet ist, schädliche, von Bergwerksunternehmen des jeweiligen Eigentümers des im Berggrundbuch von .....ausgehende Einwirkungen wie Bodenbewegungen,Geräusche,Erschütterungen,Zuführung von Rauch,Ruß,Staub,Wasser und der gleichen mehr, auch über die gesetzlich gezogenen Grenzen hinaus zudulden, ohne UnterlassungmWiederherstellung,Ersatz von Schäden oder Wertminderung beanspruchen zu können.

Dieser Text ist aus 1964. Der Bergschädenvollverzicht wurde 1985 vom Vorbesitzer zurückgekauft. Die im Grundbuch eingetragenen Flurstücke heißen mitlerweile alle anders..... Wie verstehe ich diesen Text richtig?

Besten Dank im Voraus