Heizung Umwälzpumpe einstellen?

Hallo zusammen,

wir haben eine ELCO Hybridheizung bestehend aus einer Luftwärmepumpe und einem Gasbrennwertgerät seit November 2022.

Wir haben ca. 155 m² Wohnfläche und Heizkörper (Keine FBH!)

Mir ist schon immer aufgefallen, dass die geöffneten Heizkörper ziemliche Strömungsgeräusche verursachen. Ansonsten funktioniert die Heizung tadellos.

Jedenfalls möchte ich die Strömungsgeräusche abstellen und habe herausgefunden, dass die Umwälzpumpe die Ursache der Strömungsgeräusche ist.

In den Einstellungen ist die Heizkreispumpe "modulierend" eingestellt.

Man kann einen Delta T Sollwert eintragen. Dieser steht aktuell bei "5°C".

Der hydraulische Abgleich ergibt eine Vorlauftemperatur von 50°C und eine Rücklauftemperatur von 36°C.

Sollte dann nicht der Delta T Sollwert bei 14°C eingestellt werden?

So richtig schlau bin ich aus dem Delta T- Wert nicht geworden. Mit Variabel und Einfluss auf Raumtemperatur, etc.

Außerdem ist eingestellt mind. Pumpenleistung 20% und max. Pumpenleistung 100%.

Ich habe die Pumpe mal auf max. 70% gedrosselt, dann sind die störenden Geräusche tatsächlich weg, allerdings meckert dann die Heizung "Fehlende Zirkulation". Das Überströmventil könnte ich so einstellen, dass dennoch bei geschlossenen Heizkörpern und einer Pumpenleistung von max. 70% eine Zirkulation gegeben ist.

Aber ich weiß nicht ob das Sinn macht. Die Pumpe sollte ja selbstständig die Leistung einstellen, je nach Bedarf.

Liegt das an dem Delta T Wert, dass die Pumpe immer auf Volllast läuft?

Kann ich den Wert einfach umstellen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße

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Eure Meinung zur Fernwärme und was die Monopolkommission dazu sagt?

Die Monopolkommission hat sich zum Thema Fernwärme geäußert.

Die Kommission sieht unter anderem ein steigendes Risiko zur Monopolbildung.

Die Industrie oder Rechenzentren sollen als "Wärmelieferant" gewonnen werden.

Mich interessiert wie Ihr darüber denkt.

Hauptgutachten XXV: Wettbewerb 2024 – Monopolkommission

monopolkommission.de/de/gutachten/hauptgutachten/450...

Die Monopolkommission hat heute ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ dem Bundeswirtschaftsministerium überreicht. Das Gutachten beleuchtet zahlreiche politisch relevante Fragestellungen, die für die Stärkung eines wirksamen Wettbewerbs in…

Fernwärme-Anbieter sollen sich dem Wettbewerb stellen

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Die Monopolkommission warnt vor wachsender Marktmacht von Fernwärme-Anbietern. Die Kundinnen und Kunden sollen darum besser geschützt werden, empfiehlt die Kommission.

Fernwärme: Anbieter sollen sich nicht „wie die Sau im Dorf“ verhalten

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Zum Gelingen der Wärmewende ist es essentiell, dass sich Fernwärmeanbieter nicht „wie die Sau im Dorf“ verhalten, mahnt der Vorsitzende der Monopolkommission, der Juraprofessor Jürgen ...

Monopolkommission fordert Preisbegrenzungen für Fernwärme

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Die Monopolkommission hat sich für eine Preisobergrenze für Fernwärme ausgesprochen. Mit der angestrebten Wärmewende drohe sich die Monopolstellung

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Heizkostenabrechnung Betriebsstrom?

Hallo, wir haben hier im Mehrfamilienhaus (4 Parteien, davon 1 Gewerbeeinheit Cafe/Bäckerei) eine neue Gas-Zentralheizung bekommen.

Lediglich die Gewerbeeinheit bezieht auch die Warmwasserversorgung über diese Gasheizung; die übrigen Wohneinheiten haben für Warmwasser Durchlauferhitzer und benötigen nur Heizgas. Hinsichtlich der Gasabrechnung ist alles geregelt, da sowohl die 4 Heizkreisläufe als auch der Warmwasserkreislauf separate Wärmemengenzähler haben.

Aber wie verhält es sich mit dem Betriebsstrom der Heizung?

Dieser läuft nur über 1 eigenen Stromzähler. Wegen der notwendigen Warmwasseraufbereitung für die Gewerbeeinheit läuft die Heizungsanlage 365 Tage im Jahr und verbraucht auch jeden Tag Strom. Die übrigen Mietparteien würden außerhalb der Heizperiode keinen Strom benötigen, da die Heizung nicht aktiv sein müsste.

So aber (da nur 1 Stromzähler) werden auch die Stromverbräuche, die ausschließlich durch die Gewerbeeinheit verursacht werden, über alle Mietparteien sozialisiert.

Wie kann oder muss man das Problem lösen?

Momentan fällt uns nur ein, die Stromverbräuche außerhalb der Heizperiode zu erfassen und die daraus zu berechnenden Stromkosten allein der Gewerbeeinheit in Rechnung zu stellen. Praktisch würde also die Stronrechnung für die Heizung vorab um diesen berechneten Betrag gekürzt und dann der noch verbleibende Betrag nach dem üblichen Schema anteilmäßig über alle Mietparteien verteilt.

Wäre das so korrekt oder gibt's Alternativen?

Vielen Dank!

Heizkosten, Stromverbrauch, Gasheizung, Heizungsanlage

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