Ist der Händler hier noch im Recht ( Autoverkäufer )?

Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problem. Mein Sohn hatte sich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Nach ca. 2,5 Monaten ist ein Motorschaden aufgetreten. ( Es sind von den Metallritzeln beim Zahnriemen einige Zacken abgebrochen, also kein Verschleiß, denn der Zahnriemen selbst ist noch heile ) Mein Sohn ist bis zu diesem Zeitpunkt keine 1000 Kilometer mit dem Auto gefahren.

Der Händler selbst hatte vor mehr als 2 Wochen das Auto abschleppen lassen und es in eine Werkstatt in seiner Nähe gebracht. Also alles Kulant und Freundlich.
Aber seit dem Tag passiert nichts mehr. Das Auto steht dort in der Werkstatt und mehr nicht. Mehrfache Anrufe von uns endeten immer nur darin, das wir warten müssen. Die würden wohl in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen. So lange kann das doch nicht dauern, mein Sohn ist auf das Auto angewiesen.

Dem Händler geht es darum, das er alles über die Garantie laufen lassen möchte. Er möchte sich nicht an den Kosten beteiligen und interessiert sich auch nicht für die Gesetzliche Gewährleistung. Nebenbei hat er auch schon angedeutet, das mein Sohn gewisse Kosten selbst tragen muss ( Neues Öl und sonstige Kleinststeile )

Gestern hatte mein Sohn erneut angerufen um nach dem Stand zu Fragen. Der Verkäufer wurde ein wenig patzig und meinte das mein Sohn bei Fragen lieber über WhatsApp schreiben soll. Doch da kommen keine Antworten.

Ist der Verkäufer mit seiner Hinhaltetaktik im Recht? Müssen wir wirklich so lange warten? Die Kosten für das Fahrzeug laufen schließlich weiter. Es ist also ab dem Tag, wo das Fahrzeug abgeholt wurde, nichts passiert.
Und noch zur Info, der Verkäufer hatte vor ca. 10 Tagen noch gesagt, das Auto würde repariert werden. Unsere Werkstatt, in der das Auto nach dem Schaden als erstes war, hat darüber gelacht, denn der Motor ist nicht rettbar.

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Kann ich einen Verkäufer mit fehlender Rechnung Anzeigen und wie wird die Sache gehandhabt bei einer Reparatur?

Ich habe vor einer Woche ein Samsung Galaxy S23 Ultra bei einem Privatverkäufer abgeholt. Es handelt sich hierbei um den Modell vom letztem Jahr, deswegen ist es auch günstiger als aktuelle. Denn die neusten Handys sind unbezahlbar.

Der Verkäufer meinte, er würde mir eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Jedes mal wenn ich nach der Rechnung nachgefragt habe, schrieb er mir, er würde mir die am nächsten Tag zusenden. Mittlerweile sind es schon 8 Tage und der Verkäufer meldet sich nun überhaupt nicht mehr.

Dabei war mir die Rechnung am wichtigsten denn bei einem wiederverkauft will das Handy ohne Rechnung keiner haben und wie das bei einem Garantiefall gehandhabt wird ist mir auch nicht bekannt.

Sollte ich denn Verkäufer nun bei der Polizei anzeigen? Denn seinen Nachnahmen und Adresse habe ich. Allerdings seinen Vornamen nicht.

Verkaufen möchte ich das Handy nun auch nicht wirklich, denn ich ich bin mit dem Gerät überaus zufrieden und Geld für ein neues Smartphone habe ich jetzt nicht mehr.

Wie sieht es bei einem Garantiefall aus? Kann im Internet irgendwo der Status verglichen werden.

Außerdem habe ich mal gehört das bei einem Garantiefall das Produktionsdatum als Garantieanfang genommen wird. Doch ob das bei Samsung stimmt ist mir nicht bekannt.

Ich möchte gerne eine Garantie Erweiterung für mein Handy kaufen. Ist das ohne Rechnung/Lieferschein bzw. irgendein Dokument überhaupt möglich?

Wenn es also irgendwann zum Garanttiefalll kommen sollte wie wird das bei Samsung gehandhabt?

Mir ist außerdem eingefallen das man einen externen Garantiedienstleister abschließen kann wie z.b die Firme Wertgarantie. Ich glaube die brauchen keine Rechnung.

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Auto gekauft mir wurde unfallfrei zugesichert im Nachhinein habe ich festgestellt dass es ein Unfallwagen ist?

Hallo, habe mir am 08.02. einen Golf bei einem Autozentrum gekauft. Händler schien mir eigentlich seriös. Auto war bei mobile.de als unfallfrei angegeben und das wurde Vorort bestätigt. Im Kaufvertrag stand „nachlackierung Blech und Bagatellschäden nicht ausgeschlossen.”

Auf Nachfrage zu diesem Satz wurde gesagt, dass es sein kann, dass Kratzer lackiert wurden und dass es evtl Steinschläge etc gibt was ja normal ist, also habe ich unterschrieben. Erste frage.. soll dieser Satz verschönert unfallwagen bedeuten???

so nächste Sache… 15 Tage nach dem Kauf blinkte die motorkontrollleuchte. Angeblich war eine Zusatzpumpe für das Kühlwasser kaputt und angeblich hat der Händler diese ausgetauscht da ich 1 Jahr Gewährleistung habe… als ich mein Auto abholte hat mein Auto 150 km mehr auf dem tacho… er meinte; er sei 30-40 km Probegefahren was ich auch nicht verstanden haben aber es waren wie gesagt 150 km!!!

für den Wechsel der Pumpe wollte er mir keine Rechnung geben da er keine Lust hatte, MWST zu zahlen????? Außerdem wurde es auch nicht ins scheckheft eingetragen????

da mir das alles komisch vorkam bin ich zu Dekra, siehe nur, unfallwagen 15.000€ schaden!

was soll ich tun??? Habe natürlich keine Rechtsschutz…. Hat der Händler seinen A…. Mit dem Satz von nachlackierung Blech im Kaufvertrag gerettet oder hätte er unfallwagen angeben müssen????

bin total verzweifelt…. Danke vorab für eure Hilfe !!!

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Gebrauchtwagen Motorschaden?

Hallo zusammen,

mein Sohn hat sich im Dezember 23 einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Bis heute hatten wir so einige Probleme mit dem Fahrzeug ( Probleme mit der Wegfahrsperre, Problem mit ESP ) und die Sachen auf eigene Kosten reparieren lassen. Der Händler war zwar nicht abgeneigt uns zu helfen, hat aber auch nie richtige Zusagen gegeben. Schwamm drüber

Heute ist mein Sohn mit dem Auto unterwegs gewesen und der Motor ist während der Fahrt ausgegangen. Zum Glück war unser Freund und Helfer in der Nähe und zusammen haben sie das Auto zu einer Nahen Werkstatt geschoben.
Dort hat der Meister unter die Haube geschaut und einen Motorschaden festgestellt. So wie es aussieht, sind beim Zahnriemen einige der Ritzel abgebrochen. Der Zahnriemen selbst ist aber noch heile. Also ein klassischer Motorschaden.

Mein Sohn hat dann den Händler kontaktiert und ihm die Sache geschildert und wieder kommen nur schwammige Aussagen. Der Händler sagte das mein Sohn in der Werkstatt, wo das Auto gerade steht, einen Kostenvoranschlag auf seine eigenen Kosten durchführen soll. Sollte dabei herauskommen, das er unschuldig am Motorschaden ist, möchte der Händler den Kostenvoranschlag zur Garantie schicken ( das Auto hat zusätzlich eine Garantie ).

Meine Frage lautet jetzt aber, ist das Rechtens? Hier geht es doch eindeutig um die Gesetzliche Gewährleistung. Das Auto ist gerade mal 3,5 Monate bei meinem Sohn und er hat nicht mal 1000 Kilometer damit gedreht. Vor dem Verkauf wurde auch noch ein Ölwechsel vorgenommen, um das Problem mit den Flüssigkeiten auszuschließen.

Normal ist der Händler jetzt doch in der Pflicht das Fahrzeug abzuholen und bis zur Klärung einen Leihwagen zu stellen. Sehe ich das falsch?

Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 439 Nacherfüllung steht :

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

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Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

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Gewährleistungs-/ bzw. Garantieverlust bei Neuinstallation des Betriebssystems?

Moin Leute,

meine Schwester hat von meiner Tante und meinem Onkel zu Weihnachten einen Laptop geschenkt bekommen (HP Pavilion 15-eg3155ng). Er wurde bei Notebooksbilliger gekauft.

Der Laptop war leider defekt. Während des Betriebs ist er regelmäßig abgestürzt und hat Bluescreens mit verschiedensten Fehlermeldungen angezeigt. Auch eine Neuinstallation von Windows hat keine Besserung gebracht. Mit den Fehlercodes ließ sich der Fehler auch auf den Hardwarebereich eingrenzen, woran es wahrscheinlich auch gelegen haben wird.

Aufgrund des Defekts haben wir den Laptop zurükcgeschickt. Das klappte auch problemlos. Notebooksbilliger hat den Laptop, dessen Festplatte ich vorher natürlich vollständig formatiert habe, um keine Datenreste zu hinterlassen, problemlos angenommen und das Geld zurücküberwiesen.

Da meine Schwester gerne den gleichen Laptop wieder haben wollte, haben wir ihn also erneut bestellt und hier kommt es jetzt zum Diskussionspunkt. Ich bin generell immer dafür, bei einem neuen Laptop das Betriebssystem neu zu installieren, um die ganze Bloatware, Spyware und sonstigen Manipulationen, die die Hersteller an Windows vornhemen, loszuwerden und ein sauberes und sicheres Windows, welches direkt von Microsoft kommt, auf dem Computer zu haben. Daher würde ich auch hier gerne ein sauberes Windows installieren.

Meine Tante und mein Onkel möchten nicht, dass ich das Betriebssystem neu installiere, weil sie Angst vor einem Garantie-/Gewährleistungsverlust haben. Sie befürchten, Notebooksbilliger würde die Rücknahme verweigern, sollten wir den Laptop erneut zurückschicken müssen, falls auch hier der Fehler auftritt.

Mein Onkel hat zudem noch mit einem ihm bekannten "Computerexperten" aus unserem Dorf gesprochen (hier absichtlich in Anführungszeichen gesetzt, die Erklärung würde hier allerdings den Rahmen sprengen), der ihm davon abgeraten hat, eine Neuinstallation vorzunehmen, weil wir dadurch den Anspruch auf Garantie und Gewährleistungen verlieren würden. Außerdem würden "die Profis" sowas nicht machen, da es viel zu aufwändig wäre und keinen Vorteil bringen würde und zudem halt der Garantie-/Gewährleistungsverlust bestünde.

Das gleiche hat ihm wohl auch eine IT-Firma aus unserer Umgebung erzählt, die für die Administration des Servers und der Computersysteme auf seiner Arbeit zuständig ist, daher kennt er die.

Ich bin dort in beiden Punkten anderer Ansicht und man findet ja auch im Internet reihenweise Foreneinträge, in denen das Thema schon etliche Male durchgekaut wurde und in denen sowohl dazu geraten wird, auf neuen PCs ein neues Windows zu installieren, um die ganze Bloatware des Herstellers loszuwerden, als auch erklärt wird, dass eine Neuinstallation des Betriebssystems keinesfalls einen Garantie-/Gewährleistungsverlust zur Folge hat.

Ich verstehe also, wenn hier nicht jedem klar sein sollte, warum ich das Fass mit meinem Beitrag nochmal neu aufmache. Aber ich hoffe, dass ich doch ein paar Antworten bekomme, damit ich weiß, welcher Standpunkt nun richtig ist.

Was ist eure Meinung dazu? Was ist denn nun richtig?

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