Im Sept. 2023 von einem Händler einen gebrauchten Relessessel gekauft. Im Januar die 2. Reklamation. Der Händler will den Schaden nur beheben, wenn ich ihm den reklamierten Sessel vorbei bringe. Der Händler meint, er macht nur Verkauf auf Abholung darum muß er keine reklamierten Möbel abholen. Ist das richtig, obwohl ich noch in der Gewährleistungsfrist bin.