Honda-Garantieversprechen ab wann erloschen?
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember eine Honda CBR 500R neu erworben und bald steht die 1000er Inspektion an, die ich auch vom Vertragshändler durchführen lasse. Jetzt habe ich bereits einige Umbauten selber durchgeführt, darunter getönte Scheibe, Sturzpads und kurze Kennzeichenhalterung. Also Kleinigkeiten eben. Meiner Meinung nach Umbauten die jeder erfahrene Motorradfahrer selber hinbekommt sollte und das nicht zwangsläufig vom Händler durchgeführt werden muss.
Dass ich auf genau diese Teile keine Garantie habe, weil es auch keine Honda-Originalteile sind, verstehe ich vollkommen. Aber grundsätzlich ist die Garantie nicht erloschen, oder? Den Service, die Inspektion en, Reifenwechsel, Kühlmittel- und Ölwechsel sowie eben solche Dinge werde ich definitiv beim Händler machen. Mir geht's nur darum, dass ich trotzdem Garantie habe bei unverschuldeten Motorschaden.
Vielleicht eine blöde Frage, aber vielleicht kennt sich da ja jemand aus. Habe zwar die Honda-Garantieversprechungen durchgelesen aber da gibt's ja einige Ausnahmefälle bei denen. Nur ist das dort so formuliert, als ob die Garantie erlischt, wenn ich eigenständig Änderung vornehmen, die nicht vom Vertragshändler durchgeführt wurden, unabhängig von den Änderungen, auch wenn es nur Lenkerendspiegel wären.
1 Antwort
Garantieerlöschung ist meißt einhergehend durch technische Eingriffe. Deine sind lediglich optischer Natur und somit problemlos. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, bau die Maschine auf original zurück und zeige Fotos der nicht verbauten Teile ubd frage deinen Händler.