Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mir vor vier Monaten einen Audi A5 Sportback gebraucht für 30.000€ gekauft.
Gekauft wurde das Auto bei einem lizenzierten Audi Gebrauchtwagen Händler (Feser-Graf).
natürlich wurde vor der Auslieferung 110 Punkte Check durchgeführt.
Doch direkt am Anfang sind mir mehrere kleine Mängel aufgefallen, die ich sofort beanstandet habe. Daraus hin hab ich mir gedacht wie kann der 110 Punkte Check durchgeführt worden sein, wenn direkt bei der Abholung Mängel ersichtlich waren die auch nicht im Kaufvertrag waren.
Alle schön und gut, in den letzten vier Monaten war ich insgesamt fünf mal in der Werkstatt, um diese Mängel zu beheben lassen.
Das war ein enormer Zeitaufwand für mich und hat mir sehr viele Umstände bereitet.
Das Schlimmste kommt noch:
vor einigen Wochen habe ich durch Zufall herausgefunden, dass das Auto einen Austauschmotor bei 60.000km eingebaut bekommen hat.
ich hatte das Fahrzeug mit 110.000 km gekauft doch im Kaufvertrag da nichts von einem Austauschmotor erwähnt.
Jetzt würde ich das Auto gerne zurückgeben.
Wie lautet die Rechtsprechung dazu, ist das möglich?