Garantiefall wird nicht anerkannt?
Hallo,
Ich habe bei Makita eine Maschine eingesendet die einen Lagerschaden hat der auch unmöglich durch Eigenverschulden entstanden sein kann. Makita behauptet aber das ich die Maschine unsachgemäß verwendet hätte und die Garantie nicht in Kraft tritt.
Ich frage mich jetzt, was genau hält Makita davon ab einfach bei jedem Gerät zu sagen das das Gerät unsachgemäß verwendet wurde damit für sie keine Kosten entstehen ? Garantie zu geben ist ja eigentlich verpflichtend aber was bringt das wenn Dinge einfach pauschal nicht als Garantiefall anerkannt werden?
Mfg
4 Antworten
Innerhalb welchen Zeitraums nach dem Kauf ist der Fehler denn aufgetreten?
Je nachdem wäre es sinnvoller gewesen, sich auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu beziehen, anstatt auf die Garantie.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
schwieriger partner, schwierige zeiten
Die werden ihre Erfahrungen haben. Und wenn sie sagen, dass das durch unsachgemäße Verwendung kommt, dann wird das in mindestens 99% aller Fälle auch zutreffen.
Garantie zu geben ist ja eigentlich verpflichtend
Nein, ist es nicht. Du verwechselst hier die freiwillige Leistung "Garantie" und die gesetzliche "Gewährleistung" nach § 437 ff. BGB.