Motorrad vom Händler gekauft- Springt nicht an, Gewährleistung?
Guten Tag, vor ein paar Tagen wurde mein gebrauchtes Motorrad, was ich bei einem Händler gekauft hatte geliefert. Beim ersten Startversuch sprang es nach mehreren Versuchen an, ich bin damit jedoch nicht gefahren. Seit dem ist es nicht mehr angesprungen, also ist vermutlich die Batterie leer. Fällt so etwas unter die 1 jährige Gewährleistung? Schließlich konnte ich mit dem Motorrad keinen Meter fahren um die Batterie wieder aufzuladen und in eine Werkstatt komme ich damit natürlich auch nicht...
Den Benzinhahn hast Du nach dem Transport aber wieder aufgedreht? o_O
Das ist eine CBF500 BJ 2005 und hat daher meines Wissens nach keinen Benzinhahn den man aufdrehen könnte. 1 mal ist sie ja auch angesprungen.. :/
5 Antworten
Eine Batterie ist mit Sicherheit kein Gewährleistungsfall.
Entweder besorgst du dir eine neue oder du lädst die alte einfach an einer Steckdose durch oder überbrückst sie. Gibt genug Möglichkeiten..
emesvau
Batterien gelten meines Wissens nach als Verschleißteile.
reifen, Batterie...was kommt noch?Hast du den Hobel nicht mal probegefahren u einfach so gekauft?Auch die Batterie fällt unter Verschleiß u geht zu deinen Lasten
Da hast du die Batterie bei den Starversuchen leer "genudelt". Währest du dann ein paar Kilometer gefahren, hättest du jetzt das Problem nicht. So ist die Batterie tiefentladen und Müll.
Die Batterie fällt als Verbrauchsmaterial nicht in die Gewährleistung. Besorg eine neue und bau sie ein.
Doch, Bei der Probefahrt ist das Motorrad sofort angesprungen. Vermutlich hat der Händler Sie davor geladen