Motorrad vom Händler gekauft- Springt nicht an, Gewährleistung?

PeterP58  12.04.2024, 09:45

Den Benzinhahn hast Du nach dem Transport aber wieder aufgedreht? o_O

VUnknownUserV 
Beitragsersteller
 12.04.2024, 09:52

Das ist eine CBF500 BJ 2005 und hat daher meines Wissens nach keinen Benzinhahn den man aufdrehen könnte. 1 mal ist sie ja auch angesprungen.. :/

5 Antworten

Eine Batterie ist mit Sicherheit kein Gewährleistungsfall.

Entweder besorgst du dir eine neue oder du lädst die alte einfach an einer Steckdose durch oder überbrückst sie. Gibt genug Möglichkeiten..

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Kawasaki Z900)

Batterien gelten meines Wissens nach als Verschleißteile.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

reifen, Batterie...was kommt noch?Hast du den Hobel nicht mal probegefahren u einfach so gekauft?Auch die Batterie fällt unter Verschleiß u geht zu deinen Lasten


VUnknownUserV 
Beitragsersteller
 12.04.2024, 10:36

Doch, Bei der Probefahrt ist das Motorrad sofort angesprungen. Vermutlich hat der Händler Sie davor geladen

Da hast du die Batterie bei den Starversuchen leer "genudelt". Währest du dann ein paar Kilometer gefahren, hättest du jetzt das Problem nicht. So ist die Batterie tiefentladen und Müll.

Die Batterie fällt als Verbrauchsmaterial nicht in die Gewährleistung. Besorg eine neue und bau sie ein.