Auto Gewährleistung?
Also ich habe einen Gebrauchtwagen vor ca 3 Wochen beim Händler geholt, ich hab den gestern erst zum Check zur Werkstatt gebracht, weil ich davor nicht zu Hause war.
Der Mechaniker da meinte, dass bei der Vorderachse und Unterboden ist und generell auch an der Technik gespielt wurde - kurz, dass das Auto gar nicht durch den TÜV hätte kommen dürfen.
Den Tüv hat der Händler eine Woche vor dem Verkauf neu gemacht und zwar bei einem seiner Verwandten, nehme ich an (da bei den selben Nachnamen tragen.)
Meine Frage ist, wenn ich jetzt zum Händler gehe, bekomme ich dann das gesamte Geld wieder und , da ich die Batterie wechseln musste, da die auch komplett unbrauchbar war, bekomme ich das Geld dann auch wieder oder nicht? Man könnte ja schon behaupten, dass es eine arglistige Täuschung war, oder?
Danke im Voraus
5 Antworten
Das wäre nur möglich, wenn der TÜV gefälscht wäre. Nur auf die Aussage eines anderen Mechanikers hin, wird der Kauf nicht ungültig.
Könnte schwierig werden Ansprüche geltend zu machen. Solltes du allerdings ADAC Mitglied sein gibts da Sachverständige und Anwälte.
Batterie, die wirst du zahlen müssen, und noch so paar andere Sachen
wie in die Werkstatt zum Check gebracht, war aber nicht der Verkäufer oder
Nein, ich wollte sicherhaltshalber das Auto einfach mal checken lassen. Wollte dann gestern losfahren, aber ging aufgrund der Batterie nicht. Habe dann den ADAC angerufen und der meinte, dass die Batterie defekt ist und viel darum getüftelt wurde, wodurch man das Auto selber nicht wieder anbekommt. Er meinte auch, dass es möglich ist, dass der Händler, das ausgeschaltet hätte, um so durch den TÜV zu kommen. Danach bin ich auf jeden Fall zur Werkstatt und der Mechaniker meinte auch, dass das Auto eigentlich nicht durch den TÜV hätte kommen dürfen
Neben den anderen Tipps - wende dich an die zuständige Schiedsstelle des Kfz-Handwerks. Deren Entscheidung ist für den Händler bindend (falls Verbandsmitglied), für dich aber nicht.
Das geht wohl nur noch per Anwalt.
Ich glaube kaum, dass der Händler den Wagen freiwillig zurücknimmt.
Wie schon geschrieben...nim dir einen Anwalt.
Kannst dem Händler ja alles erzählen, hast ja die Beweise und wenn er den Wagen nicht zurücknimmt....Anwalt!
" Eine arglistige Täuschung beschreibt nach § 123 Abs. 1 BGB eine bewusste und vorsätzliche Darlegung falscher oder unvollständiger Angaben. "
Ist das in diesem Fall nicht zutreffend? Schließlich hätte das Auto nicht durch den TÜV kommen dürfen, laut ADAC und einem anderen Mechaniker