Auto Gewährleistung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre nur möglich, wenn der TÜV gefälscht wäre. Nur auf die Aussage eines anderen Mechanikers hin, wird der Kauf nicht ungültig.

Könnte schwierig werden Ansprüche geltend zu machen. Solltes du allerdings ADAC Mitglied sein gibts da Sachverständige und Anwälte.


Mankind1918 
Beitragsersteller
 03.04.2024, 19:28

Danke für den Tipp:)

Batterie, die wirst du zahlen müssen, und noch so paar andere Sachen

wie in die Werkstatt zum Check gebracht, war aber nicht der Verkäufer oder


Mankind1918 
Beitragsersteller
 03.04.2024, 17:13

Nein, ich wollte sicherhaltshalber das Auto einfach mal checken lassen. Wollte dann gestern losfahren, aber ging aufgrund der Batterie nicht. Habe dann den ADAC angerufen und der meinte, dass die Batterie defekt ist und viel darum getüftelt wurde, wodurch man das Auto selber nicht wieder anbekommt. Er meinte auch, dass es möglich ist, dass der Händler, das ausgeschaltet hätte, um so durch den TÜV zu kommen. Danach bin ich auf jeden Fall zur Werkstatt und der Mechaniker meinte auch, dass das Auto eigentlich nicht durch den TÜV hätte kommen dürfen

Neben den anderen Tipps - wende dich an die zuständige Schiedsstelle des Kfz-Handwerks. Deren Entscheidung ist für den Händler bindend (falls Verbandsmitglied), für dich aber nicht.

Das geht wohl nur noch per Anwalt.
Ich glaube kaum, dass der Händler den Wagen freiwillig zurücknimmt.


Mankind1918 
Beitragsersteller
 03.04.2024, 17:07

" Eine arglistige Täuschung beschreibt nach § 123 Abs. 1 BGB eine bewusste und vorsätzliche Darlegung falscher oder unvollständiger Angaben. "

Ist das in diesem Fall nicht zutreffend? Schließlich hätte das Auto nicht durch den TÜV kommen dürfen, laut ADAC und einem anderen Mechaniker

Booooman  03.04.2024, 17:11
@Mankind1918

Wie schon geschrieben...nim dir einen Anwalt.
Kannst dem Händler ja alles erzählen, hast ja die Beweise und wenn er den Wagen nicht zurücknimmt....Anwalt!