Kaufbeleg nach Verlust anfordern?

4 Antworten

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Den Beleg werden sie noch in der Datenbank haben, nur bei welchem Produkt muss der Händler die Seriennummer des Artikels denn aufbewahren?

Du kannst den Händler bitten, anhand eines Kontoauszugs die Buchung nachzuvollziehen und dir die Rechnung neu zukommen zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich war Filialleiter im Einzelhandel

Newshu 
Beitragsersteller
 03.03.2024, 13:20

ich habe bar und vor Ort gezahlt

Dadamien86908  03.03.2024, 13:22
@Newshu

Dann hast du ein Problem. Der Händler ist nur verpflichtet den Kaufbeleg aufzubewahren. Er ist allerdings nicht verpflichtet jetzt seine Datenbank auseinander zu nehmen bis du deinen Beleg hast. Einzige Chance: du weißt noch genau das Datum und im besten Fall die Uhrzeit.

Sonst ist das für den Betrieb schlicht und ergreifend nicht filterbar. Oder du hast in dem Schuppen eine Kundenkarte.

Newshu 
Beitragsersteller
 03.03.2024, 13:49
@Dadamien86908

Hat etwas gedauert aber habe das Datum gefunden.

Dadamien86908  03.03.2024, 14:25
@Newshu

Dann mal viel Erfolg. Und immer schön freundlich - die können nichts dafür, dass du deinen Beleg verbummelt hast 😉

Newshu 
Beitragsersteller
 04.03.2024, 16:30
@Dadamien86908

hat geklappt,.danke. Mit dem Datum war gute Idee

Der Kauf ist ca. 4 Jahre her...
ich habe bar und vor Ort gezahlt

Und sowas Wichtiges erwähnst Du mal eben so nebenbei?

Wie auch immer, dann wird das extrem schwierig.

Ja, normalerweise kannst du im Laden, in dem du das Produkt gekauft hast, eine Kopie des Kaufbelegs anfordern, insbesondere wenn es sich um einen Garantiefall handelt. Du könntest dort hingehen und nachfragen, ob sie die Rechnung anhand der Seriennummer und Produktnummer rekonstruieren können. Gemäß dem Gesetz sind sie verpflichtet, die Kaufbelege für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, oft bis zu 10 Jahre. Es ist jedoch ratsam, vorher anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben, um sicherzustellen, dass sie die benötigten Informationen haben und bereit sind, dir zu helfen.

Wenn die dir das verkauft haben, dann wissen die an wen sie es verkauft haben. Dann brauchst Du in aller Regel keine Rechnung schreiben sondern du sagst das Gerät ist kaputt gegangen.

Ich habe noch nie einem Handwerker oder sonst jemandem die Rechnung noch mal zeigen müssen wenn Nachbesserungen notwendig waren.


Newshu 
Beitragsersteller
 03.03.2024, 13:19

Die zweijährige Gewährleistung ist schon verjährt. Der Kauf ist ca. 4 Jahre her aber der Hersteller gibt 5 Jahre Garantie. Allerdings brauche ich die Rechnung als Beweis

Singuli  03.03.2024, 13:44
@Newshu

Du kannst ja mal anfragen ich glaube verpflichtet ist dazu niemand. Es gibt nur die Aufbewahrungspflicht, aber nicht die Pflicht, dir noch mal eine Rechnung zur Verfügung zu stellen. So glaube ich es zumindest als Laie.