Kaufbeleg nach Verlust anfordern?
Es handelt sich um einen Garantiefall. Hier würde die Herstellergarantie greifen. Leider habe ich die Rechnung nicht mehr. Kann ich im Laden des Erwerbs bei Angabe der Seriennummer und Produktnummer die Rechnung angefordern? Laut Gesetz sind die ja verpflichtet diese 10 Jahre aufzuheben.
4 Antworten
Den Beleg werden sie noch in der Datenbank haben, nur bei welchem Produkt muss der Händler die Seriennummer des Artikels denn aufbewahren?
Du kannst den Händler bitten, anhand eines Kontoauszugs die Buchung nachzuvollziehen und dir die Rechnung neu zukommen zu lassen.
Dann hast du ein Problem. Der Händler ist nur verpflichtet den Kaufbeleg aufzubewahren. Er ist allerdings nicht verpflichtet jetzt seine Datenbank auseinander zu nehmen bis du deinen Beleg hast. Einzige Chance: du weißt noch genau das Datum und im besten Fall die Uhrzeit.
Sonst ist das für den Betrieb schlicht und ergreifend nicht filterbar. Oder du hast in dem Schuppen eine Kundenkarte.
Hat etwas gedauert aber habe das Datum gefunden.
Dann mal viel Erfolg. Und immer schön freundlich - die können nichts dafür, dass du deinen Beleg verbummelt hast 😉
hat geklappt,.danke. Mit dem Datum war gute Idee
Der Kauf ist ca. 4 Jahre her...
ich habe bar und vor Ort gezahlt
Und sowas Wichtiges erwähnst Du mal eben so nebenbei?
Wie auch immer, dann wird das extrem schwierig.
Ja, normalerweise kannst du im Laden, in dem du das Produkt gekauft hast, eine Kopie des Kaufbelegs anfordern, insbesondere wenn es sich um einen Garantiefall handelt. Du könntest dort hingehen und nachfragen, ob sie die Rechnung anhand der Seriennummer und Produktnummer rekonstruieren können. Gemäß dem Gesetz sind sie verpflichtet, die Kaufbelege für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, oft bis zu 10 Jahre. Es ist jedoch ratsam, vorher anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben, um sicherzustellen, dass sie die benötigten Informationen haben und bereit sind, dir zu helfen.
Wenn die dir das verkauft haben, dann wissen die an wen sie es verkauft haben. Dann brauchst Du in aller Regel keine Rechnung schreiben sondern du sagst das Gerät ist kaputt gegangen.
Ich habe noch nie einem Handwerker oder sonst jemandem die Rechnung noch mal zeigen müssen wenn Nachbesserungen notwendig waren.
Die zweijährige Gewährleistung ist schon verjährt. Der Kauf ist ca. 4 Jahre her aber der Hersteller gibt 5 Jahre Garantie. Allerdings brauche ich die Rechnung als Beweis
ich habe bar und vor Ort gezahlt