Garantie oder Gewährleistung?
Hallo,
ich habe vor einer Woche meinen Gebrauchtwagen beim VW Händler abgeholt. Gestern Nachmittag ist mir aufgefallen das die Sitzheizung beim Fahrersitz nur im Lehnenbereich funktioniert. Ist das ein Fall für die Gewährleistung oder muss ich das über die Garatie abwickeln?
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Ist das ein Fall für die Gewährleistung oder muss ich das über die Garatie abwickeln?
Also Gewährleistung ist (rein rechtlich) die Gesetzliche pflicht, die garantie ist das was über die gesetzliche pflicht hinausgeht.
Sprachlich verwenden wir "Garantie" allerdings für beides
Also Garantie = Gewährleistung + darüber hinausgehende leistungen.
Da ich bezweifel das du Garantie (also eine zusätzliche pflicht) bei einem gebrauchthändler bekommst ist es vermutlich gewährleistung