Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Vermieter vermietet Garage welche über unseren Zähler läuft?

Hallo ihr Lieben,

also wie in der Überschrift erwähnt handelt es sich um folgendes: Wir sind vor knapp einem Jahr in ein 2 Parteienhaus eingezogen und bewohnen die EG Wohnung. Damals zu Beginn des Mietverhältnisses hieß es seitens des Vermieters wir könnten die Garage (es gibt nur eine) mitmieten. Allerdings haben wir das da noch abgelehnt, aber mit der Option sie zum Winter hin dann doch noch mit anzumieten, was auch okay war. Im Laufe der Monate gab es allerdings mit dem Vermieter immer mehr Ärger und Unstimmigkeiten, unter anderem bekamen wir nach 3 Monaten Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Es stellte sich schnell heraus, dass dieser nur vorgetäuscht ist. Wir sind natürlich nicht zu seinen Bedingungen ausgezogen und so fing das an, dass er ständig irgendwelche Dinge suchte um uns hier rauszumobben. Unter anderem die Garage, die er vor knapp 6 Monaten angeblich an seinem Bruder, welcher leider direkt über uns wohnt vermietet hat. Nun ist meine Frage, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, denn die Garage läuft über unsere Wohnung, sprich: Wir zahlen Strom, jedesmal wenn das Tor elektrisch auf und zu geht und jedesmal wenn die von oben der Meinung sind, sie müssten Party in der Garage feiern mit Licht, Musik usw. oder wenn er sein Auto darin repariert... Das Schärfste ist, wir dürfen noch nicht einmal (wie es anfangs noch erlaubt war) unsere Fahrräder durch die Garage schieben sondern müssen diese nun bei Wind und Wetter durch die eigene Wohnung schieben. Den Vermieter darauf angesprochen hieß es, na wenn wir ausziehen bekämen wir dann 20,00 Euro für die Garage und wir sollen uns wegen ein paar Cents nicht aufregen. Die Außenbeleuchtung läuft ebenfalls über unseren Zähler, wird aber von oben genauso beansprucht. Was können wir tun? Hat jemand einen hilfreichen Tipp? Wir sind leicht überfordert, gerade, weil die Situation in den letzten Monaten nicht einfach war. Ich könnte noch so viel mehr schreiben, z.B. dass er bei Auszug die Kaution nicht zurückzahlen will, weil er angeblich hohe Nachzahlungen hat, welche wir zu verursachen hätten, obwohl es nur einen Gas-und Wasserzähler für das ganze Haus gibt...oder die Tatsache das ich durch den ganzen Terror krank geworden bin usw... Aber glücklicherweise haben wir nun eine andere Whg. gefunden und werden bald umziehen mit der Hoffnung und Zuversicht auf bessere Zeiten.

Eigenbedarf, Kaution, Vermieter, Garage, Mietstreit
Wie nah darf ich einen Carport an die Grundstücks- Grenze bauen?

Da ich auf diese Frage bislang keine Antwort erhalten habe stelle ich sie hier noch einmal: Unser Bauamt hat im Rahmen einer Bauvoranfrage zuerst Folgendes zu unserer Carportplanung gesagt. Da es entlang der Grenze unseres Grundstücks verlaufen würde, an der der Gehweg entlang geht, müssten wir eigentlich 3 m Abstand von der Mitte des Gehwegs aus gemessen einhalten. Da dieser 3 m breit ist, wären es also 1,5 m von unserer Grundstücksgrenzen entfernt. Als ich stärker nachharkte, womit das begründet sei, fragte die Zuständige bei ihrem Vorgesetzten nach. Der teilte mir mit, dass ich an der Grenze bauen dürfe, da die Stadt ja keinen Ölecke haben will, was bedeuten soll, dass die Stadt nicht möchte, dass zwischen Carport und Gehweg ein Streifen entsteht, der von mir ja evtl. nicht gepflegt werden würde oder gar zu Lagerzwecken genutzt werden könnte. Egal warum mir dieses nun inzwischen im Genehmigungsfreistellungsverfahren erlaubt wurde, das Buaschild mit dem gründen Punkt ist zumindest da. Eigentlich habe ich nun aber doch noch Fragen, die aufgekommen sind. Im § 6 BauO NRW "Absatz 11.5 Öffentliche Verkehrsfläche" und "Absatz 11.8 max. Grenzbebauung" habe ich nun aber Folgendes gefunden: Absatz 11 begünstigt nunmehr auch Gebäude an der öffentlichen Verkehrsfläche, nicht mehr nur Gebäude an der Nachbargrenze. Die Beschränkung auf 9 m entlang einer Grenze bezieht sich wie bisher nur auf die Nachbargrenze. Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind keine Nachbargrenzen. Die Länge einer Bebauung an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht mehr auf die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m angerechnet. An der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche sind Gebäude nach Absatz 11 abstandflächenrechtlich ohne Begrenzung der Länge der Grenzbebauung begünstigt. Einschränkungen aufgrund planungsrechtlicher Bestimmungen bleiben unberührt. 1. Heißt das jetzt, dass ich außer den genehmigten 9m Carport bzgl. der max. Grenzbebauung von 15m nicht Berücksichtigung finden und ich diese noch voll für ein weiteres priviligiertes Gebäude zur Verfügung habe? 2. Heißt das, dass ich das Carport auch bspw. 12m lang bauen könnte, da es ja am Gehweg steht? 3. Was bedeutet das für die Nutzung? Könnte ich z.B. das Carport nach hinten in eine überdachte Terrasse übergehen lassen, die nicht zu den priviligierten Gebäden gehört, nur weil diese am Gehweg und nicht an einer Nachbarschaftsgrenze läge? Bei der Stadt werde ich nicht nachfragen. Warum dürfte aus der oben beschriebenen Situation her klar sein.

Hausbau, Garage, Carport, Grenze, Bebauung, Grenzabstand
Garage defekt, komme nicht an mein Auto - Rechte?

Guten Morgen!

Folgendes Problem: Wir haben einen Garagenstellplatz in einer Garage mit Hebebühne. Seit Samstag früh kommen wir nicht an unser Auto. Können wir die Miete mindern?

Details: Im Oktober stellten wir fest, dass mehrere Lampen in der Garage nicht funktionieren. Haben die Hausverwaltung angemailt. Zweite E-Mail am 01.11., weil noch immer nicht alles funktionierte und außerdem ein Defekt beim Bewegungsmelder aufgefallen war. In dieser Mail habe ich auch geschrieben, dass an einem Tor der Garagenanlage (gibt drei Tore, sind 8 Stellplätze auf der Hebebühne) etwas nicht in Ordnung ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass es hier früher oder später zu Problemen kommen kann. Denn wenn das Tor nicht mehr richtig schließt, komme ich nicht an mein Auto.

Am Samstag wollte mein Mann morgens um 4.30 Uhr mit dem Auto zur Arbeit fahren (Zeitungsausträger). Garage zeigte eine Störung an, die auch nach einem Neustart der Anlage nicht behoben war. Nichts ging. So konnte er nicht zur Arbeit, musste anrufen, dass er eine Vertretung braucht und hat einen Verdienstausfall. Ab 08 Uhr haben wir versucht die Hausverwaltung telefonisch, parallel dazu eine erste E-Mail, zu erreichen. Zweimal auf den AB gesprochen. Bis 10 Uhr niemanden erreicht. Bei der Notdienststelle für die Garagenanlage wurde uns gesagt, sie würden kommen, aber wir müssen vorab schriftlich bestätigen, dass wir die Mehrkosten tragen, wenn die Hausverwaltung dies nicht übernehmen würde. Haben wir natürlich nicht gemacht.

Ich hätte das Auto am Samstag ebenfalls gebraucht. Ganze Wochenendplanung war im Eimer… Für Arbeit am Sonntag/Montag hat mein Mann jetzt das Auto von seinem Vater bekommen.

Fragen: Ich kann doch jetzt die Miete mindern oder? Kürze ich jetzt die Wohnungsmiete oder die Garagenmiete? Die Garagenmiete beträgt 45 Euro. Kann ich die jetzt für jeden Tag ohne Auto bzw. Garagennutzung um 100 % kürzen? (Macht jetzt nicht sooo viel aus, aber mir geht es ums Prinzip.)

Da wir beide ein Monatsabo für die Öffentlichen haben und auch kein Auto gemietet haben o.ä., hatten wir keine Zusatzkosten und können selbstverständlich keinen Schadensersatz fordern. Verlorene Zeit kann ich leider auch nicht einfordern… Wie aber sieht es mit Schadensersatz für den Samstag aus, schließlich hatten wir dadurch einen Verdienstausfall?

Ich weiß nicht, ob das eine Garagentor an der Störung Schuld ist. Aber das ist bis heute nicht erledigt worden. Ich bin der Meinung, dass nach fast einem Monat sich das mal hätte jemand anschauen können. Vielleicht wäre es dann gar nicht erst zur Störung gekommen? Anlage wird regelmäßig gewartet.

Danke für ein paar hilfreiche Antworten!

Freundliche Grüße wewo

Mietrecht, Garage
Garagentor defekt - Auto steht drin und kann nicht genutzt werden

Hallo,

eben kommt man zu Fuß nach Hause (Stadtbummel, etc.) und die gemietete Doppelgarage steht offen...das elektrische Tor wird runter gelassen, doch ab der Hälfte wird erkannt, dass es schief herunter geht. Sofort gestoppt!

Der Vermieter ist nicht zu erreichen, da nur die Geschäftsnummer von ihm bekannt ist, aber vor Montag geht da leider nix...

Nach dem erfolglosen Versuch das Garagentor wieder zum Laufen zu bekommen, fällt einem ein kleiner, am Boden liegender, zerknitterter Zettel auf. "Garagentor defekt!" So wie der Zettel ausschaut ist der wohl vom Wind weggeweht worden oder so uns lag schon ne Weile auf der Straße?!

Vermutlich von dem anderen Garagennutzer vefasst. Doch dessen Auto fehlt...

Was soll man nun tun? Klar, heute Mittag mal beim anderen Mieter klingeln - aber wie bekommt man das nun in der defekten Garage eingesperrt stehende Auto wieder raus?

Montag um 7 sollte man damit zur Arbeit?!

Wer muss eigtl. die Reparatur bezahlen? Kann einem eine Schuld zugewiesen werden obwohl man nicht über den Defekt informiert wurde bzw. ein kleiner Zettel wurde zwar geschrieben aber lag ja nicht direkt am Tor oder am Auto an der Scheibe, etc.

Man hätte ja den Drehzylinder abkleben können oder so...

Wenn man das Auto bis Montag nicht frei bekommt, wer haftet dann für Folgekosten wie Zugticket oder Mietauto?

Hoff ihr könnt mir nen guten Rat geben :-)

Auto, Recht, Mietrecht, Reparatur, reparieren, Garage
Garage Fundament

Hallo, habe ein Altbau gekauft mit einer Garage. Die Garage war füher ein Ladenlokal, ein kleiner Raum wurde später durch eine dünne Wand abgetrennt und man hat warum auch immer den Boden in diesem Raum um zwei Ziegelsteine erhöht. Die nicht tragende Wand habe ich nun wieder entfernt um nun wieder eine größere Garage zu bekommen. Da aber nun der Boden durch die zwei Ziegelsteine zum Garagenboden ungleichmässig ist habe ich mit einem Abbruchhammer die insgesamt 3 Lagen Ziegelsteine weggestemmt. Darunter befindet sich Sand und Mutterboden. Ursprünglich so sieht es bei dem vorhanden Garagenboden aus, bestand das Fundament aus Mutterboden, dann Sand, dann Teerpappe, dann 1 Lage gemauerte Ziegelsteine, dann ein 3-4 cm hoher Estrich.

Nun meine Frage, der alte vorhandene Garagenboden sieht noch gut aus und lasse ich so, ich möchte also jetzt nur den neu aufgestemmten Boden des Anbaus erneuern. Wie gehe ich da nun vor? Theoretisch könnte ich jetzt Betonwagen kommen lassen, reinlaufen lassen fertig! Aber ich will hier schon einmal professionell den Boden sanieren,z.B. irgendetwas gegen Feuchtigkeit einbringen, tiefer den Boden ausschachten, Drahtgeflecht zur Stabilisierung, spezieller Beton für Garagen, und seitlich Styropur damit der Betonboden arbeiten kann?! Also was stabiles, auch gegen Feuchtigkeit!!!

Wer weiß hier einen Rat was genau zu machen ist samt genauer Schichten und Materialangabe und Höhen?

Ich danke schon jetzt...

Fraenkyboy

Hausbau, Sanierung, Garage, Fundament, Fussboden

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