Die Fernbedienung der Garagentor ist kaputt gegangen. Da die Garagen-Wartung durch die Hausverwaltung jährlich gemacht wird, denke ich: die Reparatur der Fernbedienung gehört dazu. Aber unser Hausverwaltung ist der Meinung: die Garage ist Sondereigentum. Laut WEG steht im Internet: Wird an Gargen Sondereigentum eingeräumt, gelten als Gegenstand des Sondereigentums jedoch nur die betreffenden Räume und die dazugehörigen Bestandteile. Die konstruktiven Bestandteile wie Dach, Außenmauer, Garagentor etc. sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum. Ebenso sind die überdachten oder auch nicht überdachten Zu- und Abfahrten, Treppenzugänge wie auch die Garagendecken freistehender Garagen gemeinschaftliches Eigentum.

Was mir auch einleuchtet. Was ist jetzt richtig ? Und wie kann ich unsere Hausverwaltung davon überreden ?