Hallo und einen frohen ersten Advent, liebe Community!
Mein Vermieter hat mir "fristgerecht" mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten (laut Mietvertrag) die Garage gekündigt. Der Mietvertrag bezieht sich nur auf die Garage, nicht auch auf eine Wohnung.
Darf die Kündigungsfrist für den Vermieter vertraglich überhaupt auf von den gesetzlichen 3 auf 2 Monate verkürzt werden? Wenn der Vermieter nicht Eigentümer der Garage ist, sondern selber Mieter ist und umzieht, gilt da etwas anderes? Dem Nachmieter soll die Garage mit einer Wohnung zusammen vermietet werden.
Danke euch für die Antworten!