Jahresabrechnung WEG Hausverwalter Fristsetzung, wenn Parteien sich uneinig?

Hallo. Wir haben folgendes Problem. Wir bewohnen eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus, d.h. es gibt noch eine weitere Partei bei uns im Haus die eine Eigentumswohnung bewohnen.

Unser Anwesen wird per WEG per Hausverwalter verwaltet. Dies soll auch weiterhin so laufen, da wir uns in einigen Sachen was Geld usw angeht nicht immer ganz einig sind mit den anderen...

Per Teilungserklärung gibt es keine Frist, auch im Vertrag mit dem Hausverwalter haben wir dummerweise keine Frist gesetzt, bis wann dieser die Jahresabrechnung für das Vorjahr erstellt haben muss. Es gibt auch gesetzlich keine Fristen, die der Verwalter einhalten muss. Nach einem Gerichtsurteil haben Verwalter 6 Monate Zeit eine Abrechnung zu erstellen.

Es ärgert mich jedoch sehr, dass sich der Verwalter sooo lang Zeit lässt mit dem Erstellen. Sind doch nur zwei Parteien und viele Rechnungen gibt es da auch nicht. Ich möchte aber natürlich manches gern beim Finanzamt angeben, wie zB. Schornsteinfeger oder sowas.... was natürlich nur geht wenn sie mir vorliegen. Sprich konnte immernoch nicht meine Steuer einreichen.

Beide Parteien haben mehrfach in den vergangenen Monaten um die Abrechnung gebeten. Er reagiert jedoch nicht.

Nun zur eigentlichen Frage. Die andere Partei möchte dem Verwalter für das kommende Jahr keine (kürzere) Frist setzen, in der er uns die Abrechnung zu übergeben hat... wir jedoch wollen diese natürlich so zeitnah wie möglich, um die Steuer erstellen zu können, bekommen einiges an Geld zurück und daher wollen wir diese zügig erstellen. Aus welchem Grund die andere Partei keine Frist setzen will ist uns unbekannt.

Können wir dem Verwalter nun alleine eine Frist setzen? Obwohl die anderen ja eigentlich was das Haus usw angeht genauso viel Stimmrecht haben? Oder kann der Verwalter sagen, nein nur wenn beide sich einig sind und gemeinsam eine Frist setzen wollen?

Sry dass die Frage nun so lang geworden ist, wollte nur jede mögliche Rückfrage ausschließen.

Vvielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Recht, Steuererklärung, Eigentumswohnung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Jahresabrechnung, Weg, Frist, Wohnungseigentumsgesetz
Exmatrikuliert, weil ich die Studiengebühren nicht fristgerecht gezahlt habe?

Gestern habe ich einen Brief bekommen in dem stand, dass ich exmatrikuliert wurde, weil ich meine Studiengebühr nicht fristgerecht überwiesen habe. (Frist endete am 02.02. - also vor einer Woche)

Vorweg erstmal: Ja ich weiß, dass ich selber Schuld daran habe und dass das einfach richtig dumm von mir war. Ich hatte einfach so viele andere Dinge im Kopf, dass ich es einfach total vergessen habe, das Geld zu überweisen...sowas wird mir auch nie wieder passieren... naja, den ersten Schock habe ich jetzt erstmal überstanden und bin gleich heute früh zum Studentenamt gegangen, um zu fragen, ob ich das noch nachträglich (+ ggf. Bearbeitungsgebühren) zahlen kann, da ich im Internet gelesen habe, dass das die meisten Unis durchaus noch durchgehen lassen.

Im Studentenamt haben sie mir heute dann gesagt, dass ich per Email einen Antrag stellen muss, und sie mir dann Bescheid geben, ob/wann ich dann das Geld überweisen kann.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Was genau soll ich in den Antrag schreiben? Ich bin gerade echt am verzweifeln, und will den Antrag so gut wie möglich schreiben, damit ich auch wirklich wieder immatrikuliert werde und mein Leben doch noch nicht vorbei ist. Ich stehe einfach immer noch unter Schock und kann gerade nicht klar denken..

Antrag, Fachhochschule, Studiengebühren, studieren, Universität, Frist, Exmatrikulation, Immatrikulation
Schikane Vermieter, nach Mietminderungsanzeige, Mahnung ?

Hi, Wir wohnen seit dem 1.6. offiziell in einem Haus zur Miete. Seit der Übergabe ist das Verhältnis gesplittet und Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Schon die Übergabe war ein Drama! Haus noch immer nicht geräumt, was wir dann machen dürften. Möbelstücke des Vormieters in die Doppelgarage. Ständig Stress mit einem Motoradbesitzer dessen Honda auch noch bei uns stand. Egal... Schon zur Übergabe im April,hatten wir mehrere Sachen beanstandet. Wenn icv etwas Miete, dann ja wohl im vernünftigen oder wenigstens zum Mietpreis angemessenem Zustand. Unsere Eingangtür hat seit Übergabe keinen Beschlag und massive Löcher in der Tür. Seit einem halben Jahr appellieren wir an den Vermieter da wir bei Einbruch nichteinmal Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit haben... Da wir nun die Faxen dicke hatten haben wir ihn Anfang September schriftlich eine Mängelanzeige mit Frist der Erledigung zum 30.9. gesetzt. In einem Telefonat während des zeitraums, teilte uns der Vermieter mit das der Fensterbauer ziemlich viel zu tun hätte, er aber nochmal nachhaken würde... Es passiert nix. Wir haben dann Mitte Oktober, weit nach dem Fristende, den Fensterbauer kontaktiert. Dieser Tat kund das kein Auftrag erteilt wurde und er auch keinen annehme so lange der Vermieter nicht deine alten Schulden begleicht. (GING uns mehrfach so) Daraufhin habe ich am 22.10. eine Anzeige zur Mietminderung gemacht indem ich ihm letztmalig bis einschließlich 3.11. Zeit eingeräumt habe. Habe auch darauf hin gewiesen das ich die 10% bereits von der Novembermiete kürzen werde, bei nichterledigung. Seitens Vermieter, keine Reaktion. Erneuter versuchte telefonische Kontaktaufnahme wurde ignoriert. Nun am ! 4.11. Mittags, erhalte ich eine Email wegen Zahlungsverzug der Miete mit 50 Euro Mahngebühren! (Hat er vertraglich festgesetzt) Ich hatte grade die Miete abzüglich der Mietminderung veranlasst so wie im Schreiben angekündigt. Kommt der damit durch? Im übrigen er hat uns einen kaputten Kamin geliefert, der Schornsteinfeger hat ihn nicht abgenommen und auch diese Mängelanzeige mit Androhung des Ordnungsamtes ignoriert er...

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

LG Divel0

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Miete, Mietminderung, Einbruch, Mahnung, Versicherungsschutz, Frist, Mietzahlung, Mängelanzeige
Parship Abzocke . Wer hat Erfahrung , ist hier im Forum ein Rechtsanwalt . Mir ist nämlich folgendes passiert : ?

Hallo , Ich habe mich 10.Oktober bei Parship (Internet-Partner-Börse) angemeldet, fristgerecht schriftlich innerhalb der 14 Tage gekündigt. Und habe logischerweise in diesen 14 Tagen Frauen angeklickt bzw. eine Kontaktanfrage an den ausgesuchten Damen geschrieben. Wieviele ich genau in dieser Zeit angeklickt habe, weiß ich nicht mehr , vielleicht 20 oder 25 .

Für diese Leistung/Wertersatz soll ich 322 € bezahlen. Der Grundpreis liegt bei 455 € abzüglich diverser anderer Kosten kommt Parship auf die zu zahlende Summe von 322 € Und diese wurde automatisch von meinem PayPal - Konto abgebucht.

Dieser Wertersatz gilt angeblich nicht ausschlaggebend für den Zeitraum von 14 Tagen , sondern für die getätigten Klicks. Das finde ich überzogen.

Jedenfalls habe ich die Verbraucherzentrale in Cottbus aufgesucht und ein Schreiben erstellt :

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Berechnung des Wertersatzes legen Sie 75 % des Produktpreises zu Grunde. Dem  widerspreche ich , da diese Kosten überhöht sind. Allenfalls bin ich bereit , Wertersatz für  die anteilige  Nutzungsdauer zu leisten. 
Bei einem Gesamtpreis von :  € 455,60 : 730 Tage x 14 Tage =  8,74 €  
Bitte legen sie detailliert  dar und weisen Sie mir nach , dass die Verpflichtung zum Wertersatz  dem Grunde nach für mich überhaupt besteht.

Ich fordere Sie daher auf , mir den bereits eingezogenen Betrag zu erstatten . Andernfalls werde ich meinerseits die Summe zurückbuchen lassen. MfG Jan ------ So meine Frage : Wenn ich die Summe zurückbuchen lasse , kommt garantiert ein Schreiben von Parship bezahltem Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen und drohen mit Gericht.
Wie verhalte ich mich ?

Übrigens gab es einen ähnlichen Rechtsstreit mit parship siehe: http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-verliert-schon-wieder.aspx

Vielen Dank Jan

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Fotograf liefert Bilder nicht, was tun?

Hallo, ich habe vor einem Monat Bilder beim Fotografen machen lassen für ein Projekt ...direkt im Anschluss per Überweisung die Rechnung bezahlt, und da das meine Bedingung war, vom Fotografen versichert bekommen dass ich die Bilder bis zum 15. Des Monats fertig im E-Mail-Postfach liegen habe. in der Rechnung des Fotografen stand drin, dass er eine Bearbeitungszeit von 14 Werktagen hat... habe ich mir erstmal nichts dabei gedacht, dachte ist ja Standard... nun ist heute der 3. Oktober und ich habe die Bilder immer noch nicht.

Der Fotograf reagiert kaum auf E-Mail oder SMS... am donnerstag hat er kurz reagiert und gesagt, er würde mir im Laufe des Tages die Bilder mailen , das ist nun schon wieder vier Tage her. Was macht man in so einem Fall? Mir ist klar dass ich ihn nicht auf den 15. festnageln kann, aber seine Bearbeitungszeit von 14 Tagen ist nun schon seit 5 Tagen überschritten, und ich habe die Bilder immer noch nicht . Er meldet sich nicht, gibt keine Rückmeldung, was ich unverschämt finde, und lässt mich völlig im Unklaren was nun ist. Da meine eigene Frist zum Bewerben meines Projekt nun vorbei ist und ich kein Werbematerial mehr in Auftrag geben kann weil die Zeit nicht mehr ausreicht, bin ich nun auch noch dazu ganz schön gelackmeiert und sauer. Was habe ich nun für Rechte? Ich habe den Fotografen vorhin geschrieben, dass ich vom Vertrag zurücktreten werde wenn er nicht bis morgen um 12 Uhr die Fotos liefert.

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FOS-PRAKTIKUM WECHSELN! ?

Also Freunde, und zwar absolviere ich seit dem 01.August ein Jahrespraktikum. Ich komme mit einem Betreuer ÜBERHAUPT NICHT klar! Ich weiß, in fast jedem Job hat man mit Mitarbeitern/Betreuern/Chefs seine Probleme, ABER! Dieser Betreuer geht echt nicht.. naja nebensache.. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Die Probezeit läuft 4 Wochen lang. Und in der Probezeit kann man ohne Angabe einer Begründung Fristlos kündigen. Und das möchte ich sehr. Das Problem dabei ist nur, dass ich nicht weiß ob ich genau nach der Kündigung eine andere Praktikumsstelle schon in der Hand haben muss. Ich hab Angst, dass mich die Schule dann noch kurzfristig rausschmeißt, weil ich jetzt bis zur Einschulung keine Stelle habe. Ich wurde ja schon angenommen an der Schule und das wäre jetzt Bitter. Die Einschulung ist übrigens am 29.August. Also sozusagen in der 5.Woche vom Praktikum. Und wie gesagt die Probezeit beträgt 4 Wochen. Ich bin dann auch nicht mehr in der Probezeit und kann auch nicht mehr fristlos kündigen, sondern brauche dann einen Grund und das hat dann eben halt noch eine Frist. Das heißt dann auch, dass ich dann nicht mit einem Lehrer noch darüber reden kann oder so. Weil ich möchte wirklich noch in der Probezeit kündigen.. Bitte um Hilfe, mir geht es wirklich beschissen schon wegen dem
Praktikum, kann kaum schlafen wenn ich schon am nächsten Morgen Arbeit mit dem Betreuer denken muss.

Hat da jemand schon ein paar Erfahrungen gemacht?

Ich danke euch schon mal echt vielmals für eure Antworten!

MfG

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