Wie lange müssen rückwirkend "vergessene" Strom-Abschläge bezahlt werden?

Hallo!

Unser Stromanbieter (einer der vier großen) verlangt für die letzten fast 2,5 Jahre rückwirkend die Stromabschläge. Er hat trotz Einzugsermächtigung vergessen die Abschläge einzuziehen. Mir ist es jetzt erst aufgefallen und erst auf meine Nachfrage kam jetzt die Nachforderung zustande. Muss ich die komplett bezahlen oder verjährt das teilweise?

Mir geht es nicht um´s Zeche prellen, daher hier noch die Erläuterung:

Mitte 2011 Wechsel zum Stromanbieter. Einzusermächtigung wurde erteilt und bis Ende 2011 wurden die auch abgebucht. Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich gar keine Jahresabrechungen mehr bekommen habe. also rief ich dort an. Man wollte sich kümmern und kurze Zeit später bekam ich eine Rechnung über mehr als 2100,- €. Die würden zum 1.6. abgebucht. Ich hab wieder bei der Hotline angerufen und bekam die Antwort, das man seit Januar 2012 die Abschläge nicht mehr abgebucht habe. Ich fand es eine Unverschämtheit durch den Fehler des Anbieters mal eben über 2100 abgebucht zu bekommen.

Antwort: "Das ist ihr Fehler: Sie hätten ihre Kontoauszüge überprüfen müssen." aber ich sehe es nicht als meine Aufgabe an zu überprüfen, ob ein Leistungsbringer seine Leistung auch wirklich abbucht. Dafür hab ich doch extra die Einzugsermächtigung.

Die Ursache ist auch nicht klar. Irgendwie seien die abgelesenen Zählerstände nicht weiter gegeben worden. Das der Abschlag dann nicht angepasst wurde leuchtet mir ein, aber warum überhaupt nicht mehr abgebucht wurde, macht keinen Sinn. Hätte ich nnicht nachgefragt, wäre denen evtl. die nächsten Jahre noch nichts aufgefallen.

Man räumt mir jetzt eine Ratenzahlung ein, aber ich finde das Verhalten unverschämt. Daher meine Farge.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Strom, Nachzahlung, Frist
Einsicht in eigene Jugendamtakte - Einfach so möglich?

Guten Abend Community.

Ich (21) weiß schon seit einiger Zeit, dass meine Eltern früher (als ich so 3-4 Jahre alt war) wegen mir mit dem Jugendamt zu tun hatten. Was damals passiert war, weiß ich nicht so genau. Aber soviel ich weiß, war ich damals sehr krankheitsanfällig und das wurde dem Jugendamt wohl gemeldet.

Da ich aber wirklich gerne wüsste, was früher wirklich passiert ist, würde ich gerne meine Jugendamtsakte einsehen. Klar, ich könnte meine Eltern auch fragen, aber ich glaube nicht, dass sie mir die Wahrheit erzählen würden und deswegen würde ich gerne lesen, was in meiner Akte steht.

Daher meine Fragen:

Wie lange werden die Akten aufbewahrt?

Ich weiß, dass meine noch existiert, da mein Bruder (18) letztens einen Termin dort hatte und der Sachbearbeiter versehentlich alle Akten (die meines Bruders und meine) rausgeholt hatte, dann aber nicht sagen wollte, zu wem diese aus unserer Familie gehört. Daher wollte ich wissen, wie lange diese noch aufbewahrt werden?

Und noch eine Frage:

Ist es einfach so möglich, die Akte einzusehen? Also kann ich anrufen bzw. eine E-Mail schreiben und um einen Termin zur Einsicht bitten, der dann auch genehmigt wird? Oder geht das nicht so einfach und es kann nur ein Anwalt machen?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!:)

Datenschutz, Kinder, Jugendliche, Recht, Anwalt, Eltern, Aufbewahrung, Jugendamt, sachbearbeiter, einsicht, Frist, Akte, akteneinsicht
Mündliche Vereinbarung beim privaten Haus-Verkauf, Käufer meldet sich nicht mehr - was tun?

Hallo an alle Experten,

vor einigen Monaten haben wir als -Privatleute- (Ehepartner und Hauseigentümer) mit einem Interessenten / Käufer, nach mehreren Besichtigungen und Gesprächen, eine mündliche Vereinbarung über einen eventuellen Kauf für Haus und Grundstück getroffen. (einziger Zeuge Ehepartner)

Der Möchtegern-Käufer hat sofort Architekt, Bauamt und Vermesser beauftragt (mit unserer schriftlichen Einwilligung, aber er als Auftraggeber), er hatte es sehr eilig. Zudem noch einen Gutachter seiner Bank bestellt für ein Wertgutachten.

Nun ist der Käufer seit ca. über 1 Monat nicht mehr erreichbar und meldet sich auch nicht mehr.

Frage: - Wie lange sind wir an eine mündliche Verkaufszusage gebunden? - Welche Frist (per Einschreiben/Rückschein) müssen wir als Eigentümer setzen, ohne daß der Käufer uns eventuell seine entstandenen Kosten berechnen kann ? - Wie sieht es mit Schadenersatz aus ?

Wir möchten gern unsere Immobilie neu zum Verkauf anbieten, wir wollen keine weitere Zeit mehr verlieren oder verschwenden. Dürfen wir das so einfach in der jetzigen Situation, und was müssen wir beachten?

Was können oder sollen wir am besten tun ???

Für Eure Antworten sind wir sehr dankbar und wirklich gespannt...

Liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön !

Schadensersatz, Recht, Immobilien, kaeufer, Rücktritt, Verkäufer, Frist, mündliche Vereinbarung
Meine Ex verweigert den DNA Test zur Vaterschaftsfeststellung

Hallo,ich hoffe mir kann jemand bei der Frage eine Antwort geben:

Meine Ex ist direkt nach Geburt unserer gemeinsamen Tochter abgehauen und unttergetaucht. Nachdem ich sie ausfindig gemacht hatte,wo sie sich aufhält. Wurde ein Auto von ihrem Bruder letztes Jahr selbst in Brand gesteckt,das 50 Km von ihrem eig.neuen Wohnort entfernt war, um mir das in die Schuhe zu schieben. Durch diesen Brand blieb mir jeglicher Kontakt bis auf einige Begleitete Umgänge beim Kinderschutzbund versagt. Da ich mich dadurch in einem Strafverfahren,das nächste Woche endlich vor Gericht geht,wo ich meine Unschuld beweisen werde. Anfang des Jahres hätte schon ein DNA Test stattfinden sollen. Diesen verweigerte sie damals. Aber um schneller Umgang zu meiner Tochter zu bekommen,ließ ich mich als Vater in der Geburtsurkunde eintragen. Vor 3 Monaten bekam ich von der Polizei Hinweise,das meine Ex sich Illegal Prostituirt und das ich doch dringend einen DNA Test zur Vaterschaftsfestellung machen soll. Über meine Anwältin wurde ein Schreiben an die Gegenseite geschickt,wo meine Ex sich zu einem Test einverstanden erklären soll. Letzte Woche strick die letzte und 3. Frist ab sich einem Test zu unterziehen. Meine Ex verweigert den den DNA test einfach,was mich jetzt doch etwas stutzig macht. Noch merkwürdiger finde ich,das die Gegner Anwältin (von meiner Ex), um einen stillschweigende Fristverlängerung um 2 Wochen gebeten hat. Also eine Woche nach dem Strafverfahren das vor Gericht stattfinden soll. Meine Ex ist sich ja bis heute sicher das ich Verurteilt werde und 2 Jahre ins Gefängnis gehe. Daher verstehe ich den Sinn nicht,warum meine Ex den DNA Test erst dann machen würde,wenn ich schon im Knast bin. Auch wenn sie denkt ich werde verurteilt,kann ich zu 100 % meine Unschuld beweisen,auch habe ich beweise,das sich meine Ex in die Türkei absetzen will mit ihrer Familie. Ich hoffe mir kann jemand erklären,was es damit auf sich hat den Test erst nach dem Gerichtstermin durchzuführen. Meine Anwältin ist da selbst ein bisschen überfragt.

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für mögliche Antworten

Kinder, Mutter, Sorgerecht, Recht, Anwalt, Unterhalt, Vater, Eltern, Gesetz, Gericht, Familiengericht, Flucht, Jugendamt, Kuckuckskind, Sohn, Tochter, Frist, Elternschaft
Frist verlängern für Immatrikulation

Hallo liebe gutefrage.net-Nutzer,

ich stehe momentan vor einem Dilemma und benötige einen guten Rat. Ich hoffe, dass ich diesen bei euch finden kann und bedanke mich schonmal für jede Hilfestellung im Voraus.

Zu meiner Problemstellung: Ich habe mehrere Zulassung bekommen für Masterstudiengänge an verschiedenen Hochschulen und kann mich noch nicht entscheiden. Außerdem warte ich noch auf 3 Bescheide, darunter zwei von meinen Wunschunis. Ich weiß allerdings natürlich nicht ob ich dort zugelassen werde oder nicht. Jetzt muss ich mich von den Zulassungen aufgrund der Fristen zwischen zwei Hochschulen entscheiden (die anderen habe ich abgelehnt).

Für die eine Hochschule ist der Einschreibetermin (persönlich) auf den 29.08 festgelegt. Damit hätte ich noch ein paar Tage in denen hoffentlich mindestens einer der drei Bescheide eintreffen wird. Für die andere Hochschule jedoch muss ich bis morgen die angeforderten Unterlagen einreichen, was noch per Express-Versand möglich ist (bis 18 Uhr). Ich hätte gerne alle Optionen offen. Da ich die Frist für die Einsendung der Unterlagen der letztgenannten Hochschule jedoch bereits aufgrund eines Auslandsaufenthalts verlängert habe, weiß ich jetzt nicht wie ich das nochmal anstellen soll. Schließlich kann ich ja nicht die Wahrheit sagen und meine es ja nur gut.

Wie würdet ihr vorgehen um diese Frist für diese eine Uni nochmals zu verlängern um ein bisschen Zeit zu gewinnen damit ihr euch nicht zwangshaft für etwas am Ende ungewolltes entscheidet. Die Idee, mich immatrikulieren zu lassen und dann die Immatrikulation zurückzuziehen hatte ich bereits, das ist aber für mich für beide Hochschulen aufgrund der hohen Kosten nicht möglich. Ich kann mich einfach noch nicht entscheiden und brauche noch ein paar Tage damit ich diese sehr wichtige Entscheidung letztendlich treffen kann.

Beruf, Studium, Frist, Immatrikulation
Mieterhöhung zustimmen, sonst Eigenbedarf

Moin,

meine Freundin wohnt in einer Mietwohnung, welche der Eigentümer seit einiger Zeit verkaufen wollte. Dies hat er anscheinend geschafft, denn vor wenigen Tagen meldete sich telefonisch eine Person, die angibt, der neue Vermieter zu sein. Die Miete würde zum nächsten Monat um 70 Euro erhöht (Vorher 440 Euro). Meine Freundin hat erstmal gesagt, dass sie so telefonisch gar nichts regelt, da sich der neue Vermieter nichtmal vorgestellt hat oder Ähnliches. Nun war das Osterwochenende.

Am 1. April waren wir wieder bei ihr und finden im Briefkasten einen Brief des Vermieters, auf dem hinten auf dem Briefumschlag steht: "Am 31. März um 11.30 Uhr eingeworfen!". Der 31. März war Ostersonntag.

Frage 1: Ist das so in Ordnung? Hat er es damit geschafft, das Schreiben noch im März zuzustellen oder zählt erst der nächste Werktag, also Dienstag der 2. April?

Meine Freundin will in der Wohnung sowieso nur noch bis zum 30.09. wohnen, da sie danach beruflich umziehen muss, das weiss der Vermieter.

In dem Schreiben steht nun, dass die neuen Eigentümer den Mietvertrag fristgerecht zum 01.07. kündigen wegen Eigenbedarfs. Außer wenn sie der Mieterhöhung zustimmen würde, dann könne sie gerne noch bis Ende September in der Wohnung bleiben.

Zusatz zu Frage 1: Ist das fristgerecht gekündigt?

Frage 2: Darf der Vermieter das so? In dem Schreiben steht nämlich nur wegen Eigenbedarfs, aber nicht explizit, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll.

Frage 3: Erfüllt das den Tatbestand einer Erpressung?

Danke für eure Hilfe!

Miete, Eigenbedarf, Erpressung, Frist, erhoehung
Johanniter - Zahlungsfristen - "Gehalt/Lohn/Aufwandsentschädigung" - wann?

Hi :)

Ich habe heute und letzten Donnerstag + Freitag, freiwillig als Kinderpflegerin, in einer Krippe der Johanniter gearbeitet und bekomme demnach Aufwandsentschädigung.

Nun hat die Kinderkrippenleitung, mich einen Stundenzettel ("Gehalt"), am letzten Donnerstag unterschreiben lassen, weil dieser angeblich, jeden Tag nun (früher immer den ganzen Monat), abgegeben muss, zur Verrechnung.

Laut der Krippenleitung, bekomme ich mein Geld, am 15. Februar. Ich hatte aber leider, 2x das "Vergnügen", mein Geld erst 2!!! Monate später zu erhalten - weshalb ich eigentlich, nie wieder für die Johanniter arbeiten wollte, weil die in meinen Augen, ein "Saftla*en" sind.

Aber eine Freundin von mir, arbeitet dort und die haben momentan immensen Notstand. Nicht nur die Kinder sind krank, sondern ein großer Teil des Personals, weshalb ich mich, "überreden" ließ...

Doch am letzten Freitag, unterschrieb ich einen Stundenzettel, der nun für heute (dies ist eine Tabelle), auch hergenommen wurde. Mit folgendem Argument: "Der ist für den ganzen Februar"...

Bedeutet dies nun, dass ich das ganze "Tamtam", wieder habe? (!) Ich meine, die gearbeiteten Stunden vom letzten Donnerstag, am 15. Februar ausgezahlt bekomme und die Stunden, vom letzten Freitag, sowie heute und die eventuell nachfolgenden Tage, erst am 15. März ausgezahlt kriege???

Kennt sich viell. einer mit den Auszahlungen, der Johanniter aus???

Vielen Dank für alle Antworten!

Liebe Grüße, LoveHidalgo

Gehalt, Auszahlung, Johanniter, Lohn, aufwandsentschaedigung, Frist
Wie kriege ich eine Kündigungsbestätigung für das Kündigen der BahnCard?

Hallo!

Ich habe mir im November die Jubiläums-BahnCard 25 für 20 Euro geholt (Ablauf März 2013). Bereits Ende November/Anfang Dezember habe ich diese wieder gekündigt (man mind. 4 Wochen vorher kündigen sonst muss man die "normale" BahnCard25 bezahlen). Ich habe ein normales Kündigungsschreiben geschickt und um eine Kündigungsbestätigung gebeten. Die Adresse der Bahn war auch richtig (BahnCard-service in Frankfurt). Trotzdem habe ich bisher keine Kündigungsbestätigung bekommen. Am 2.1. habe ich dann eine E-Mail geschrieben mit der Bitte mir doch eine Kündigungsbestätigung zuzuschicken. Bisher ist wieder keine Reaktion erfolgt (E-Mail ist aber bei der Bahn eingegangen - die Bestätigungsmail habe ich bekommen). Ich habe auch schon mehrfach versucht bei der Bahn jemanden zu erreichen aber Fehlanzeige - ich kam nie durch sondern hing ewig in der Warteschleife. Am Schalter am Bahnhof wurde ich auch abgewiesen mit dem Hinweis sowas müsste ich schriftlich machen...

Nun frage ich mich: ist das normal? Was soll ich nun machen? Ich habe keine Lust Geld für ein Einschreiben auszugeben. Warum reagiert die Bahn denn nicht auf meine Kündigung??? Was soll denn das? Ich will auf keinen Fall die "normale" BahnCard haben - die brauche ich nicht! Aber was kann ich tun damit ich endlich eine offizielle Kündigungsbestätigung bekomme? Ansonsten können die ja leicht sagen dass sie die Kündigung nie bekommen haben und ich muss für eine BahnCard bezahlen die ich nie haben wollte...

Kündigung, Schreiben, Bahn, BahnCard, Kündigungsfrist, Frist
Inkasso-Brief einen Tag nach Zahlung der Hauptforderung - was tun?

Hallo werte Community,

Da ich schon so häufig durch Antworten auf Fragen anderer Leute ein Problem lösen konnte, hoffe ich, dass auch mir geholfen werden kann.

Ich habe im September 2010 von E-Plus zu einem anderen Mobilfunkanbieter gewechselt und meine Rufnummer mitgenommen. Am 13. September 2012 kam von E-Plus eine Rechnung i.H.v. 24,95€ für die Rufnummerübernahme. Da ich dieses Verhalten ehrlich gesagt unter aller Sau finde und außerdem nicht sicher war, ob diese Rechnung nicht schon mit der letzten Lastschrift beglichen wurde, habe ich die Rechnung vorerst nicht weiter beachtet.

Am 16. Oktober bekam ich eine SMS von der accredis GmbH mit dem Hinweis, dass bisher keine Reaktion auf die Forderungen von E-Plus erfolgte und ich das Geld bitte bis zum 26. Oktober überweisen möchte. Leider verlor ich dies aus den Augen und kümmerte mich erst Anfang November darum mit dem Ergebnis, dass ich das Geld am 6. November an die ARGE MNP-Gebühren GbR überwies um möglichen Ärger zu vermeiden.

Nun zu meinem eigentlichen Problem: Heute war ich bei meinen Eltern(bei denen ich noch gemeldet bin, da ich während meines Studiums häufiger den Wohnsitz gewechselt habe und mich nicht ständig ummelden wollte und außerdem auch häufiger dort übernachtet habe) zu Besuch und öffnete einen Brief der Creditreform Inkasso Berlin vom 7. November mit einer Forderung von dem eigentlichen Rechnungsbetrag+50€ Gebühren, zu zahlen bis 13. November. Die Frist ist nun augenscheinlich abgelaufen und mehr kam bisher auch nicht. Die Hauptforderung hatte ich ja aber als der Brief eingetroffen ist (allerfrühestens 8. November) schon überwiesen, im OnlineBanking steht als Tag der Wertstellung der 7. November drin. In dem Brief vom Inkasso ist die Rede von einer Rechnung UND einer Mahnung der accredis GmbH - eine Mahnung ist definitiv nie eingegangen! Nach Ablauf der Frist seien sie mit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen beauftragt.

Muss ich die Forderung des Inkassounternehmens nun auch zahlen? Oder hätten sie mir nicht eine erneute Rechnung mit den korrigierten Forderungen (also nur noch diese horrenden Inkasso-Gebühren) zuschicken müssen? Ich will selbstverständlich gerichtliche Folgen und noch höhere Strafen/Gebühren vermeiden, finde es allerdings nicht sonderlich gerechtfertigt nachdem 2 Jahre vergangen sind, innerhalb von 2 Monaten (13. September E-Plus-Rechnung, 13 November Ablauf der Frist des Inkassos) so aggressiv Forderungen einzutreiben.

Dass ich selbst mitschuldig bin (Zahlung versäumt, Briefe nicht abgeholt) ist mir bewusst, dennoch finde ich es absolut überzogen was da vor sich geht... Wie mache ich jetzt weiter? Abwarten? Beim Inkasso anrufen oder widerspuch einlegen und Gefahr laufen, schlafende Hunde zu wecken? Was kann mir passieren? Bisher kam ja kein Brief mehr...

P.S.:http://www.gutefrage.net/frage/e-plus-stellt-nach-27-monaten-rechnung-ueber-rufnummerportierung/2

Vielen Dank im Voraus für hoffentlich zahlreiche, schnrllr Antworten :-)

Finanzen, E-Plus, Inkasso, Frist

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