Einschreiben an Postfach?
Hi, Ich möchte meinem alten Stromanbieter, eine Frist zur Zahlung des Guthabens senden. Dies natürlich per Einschreiben, da der Stromanbieter aber lediglich ein Postfach angibt, stellt sich mir die Frage, wie ich nachweisen kann, wann das Einschreiben dort angekommen ist? Gilt die Frist dann mit Ablage in das Postfach?
5 Antworten
Das ist ganz einfach. Ein Einwurf-Einschreiben wird einfach ins Postfach eingelegt. Da unterschreibt derjenige, der die Sendungen ins Postfach legt.
Bei einem Einschreiben oder auch mit Rückschein muss ein Bevollmächtigter, der das Postfach leert, am Schalter das Einschreiben in Empfang nehmen und unterschreiben.
Somit ist eine Adresse an ein Postfach durchaus möglich. Du solltest mindestens 2 Tage rechnen, bis das Einschreiben den Empfänger erreicht. Samstag und Sonntag solltest Du hierbei nicht mitzählen.
Du bekommst eine Sendungsnummer und kannst ganz einfach sehen, wann das Einschreiben angekommen ist.
Das Einschreiben wird nicht ins Postfach gelegt. Der Empfänger bekommt eine MItteilung ins Fach, woraufhin er sich das Einschreiben vom Schalter gegen Unterschrift abholen kann.
woraufhin er sich das Einschreiben vom Schalter gegen Unterschrift abholen kann.
... aber nicht muß
Wichtig ist das du das normale Einwurf-Einschreiben machst.....hierfür unterschreibt der Postbote.
Ein Einschreiben mit Rückschein ist teurer, desweiteren wird die Unterschrift des Empfängers benötigt. Wenn dieser deine Kündigung, Forderung oder was auch immer beim Postamt nicht abholt, gilt das als nicht zugestellt........also nie mit Rückschein machen.
Dies natürlich per Einschreiben, da der Stromanbieter aber lediglich ein
Postfach angibt, stellt sich mir die Frage, wie ich nachweisen kann,
wann das Einschreiben dort angekommen ist?
Du schickst das per Einwurfeinschreiben. Die Sendung kann online verfolgt und der Einwurfnachweis ausgedruckt werden.
Okay. Ich habe 15Tage Frist aufgesetzt und sogar das Fristdatum auf 18Tage gesetzt, falls es mal länger bei der Post dauert oder ich nach der Abholung bei der Post ankomme. Ich danke ihnen rechtherzlich.
Die Frist beginnt mit dem Tag wann der Empfänger Gelegenheit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das ist der Tag an dem das Schreiben in seinen Machtbereich (Briefkasten oder Postfach) gelangt und er die Möglichkeit hat es zu lesen.
Nun kommt es aber darauf an wann, zu welcher Uhrzeit, das Schreiben, wie auch immer, in den Machtbereich des Empfängers gelangt.
Ist das nach postüblicher Zustellzeit, wird von div. Gerichten mit 16 - 18 Uhr angegeben, gilt es erst am folgenden Tag als Zugestellt.
Da es hier ja nicht um die Einhaltung einer Kündigungsfrist geht wäre ein Tag ja nicht so von Bedeutung.
Ein normales Einschreiben kannst Du doch nicht nachvollziehen, wann dieses beim Empfänger eingegangen ist, dann schon zusätzlich mit Rückschein. Nur das Postfach ist in diesem Falle nicht gut, hast Du nicht einen Namen, z. B. zu Händen Herrn Mustermann, der dann das Einschreiben abzeichnet?
Ein normales Einschreiben kannst Du doch nicht nachvollziehen, wann dieses beim Empfänger eingegangen ist, dann schon zusätzlich mit Rückschein.
Und wer bitte soll den Rückschein unterschreiben? Das Postfach?
Einwurfeinschreiben, da muß nicht unterschrieben werden, kann nachvollzogen werden.
Ein normales Einschreiben kannst Du doch nicht nachvollziehen,
Doch, man kann!
Ich danke dir/ihnen. Gilt dann der Einwurf als Fristbeginn oder der Folgetag?