Wie lange muss ich einen Käufer bei eBay zeit geben um zu Bezahlen?

3 Antworten

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Wenn der Käufer nicht freiwillig zahlt ist das immer ein Problem.

Das einzigste was Du jetzt machen kannst und solltest ist einen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel eröffnen (damit Du ggf. die Provision zurück gutgeschrieben bekommst) und die Forderung unter Setzung einer ausreichenden Frist mahnen, damit Du bei Fristablauf aus dem Kaufvertrag rauskommst, bzw. Deine Rechte geltend machen kannst. Diese Mahnung sollte schriftlich, konkret und nachweislich versendet werden (Einschreiben-Einwurf).


Hodinii 
Beitragsersteller
 04.08.2016, 11:44

Danke für die Antwort, nach 4 Tagen habe ich ein Fall eröffnet und am 5 Tag hat er das Geld dann doch noch per PayPal bezahlt

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Xipolis  04.08.2016, 14:36
@Hodinii

Dann ist doch noch alles gut geworden.

Denke daran, den Artikel sicher verpackt und nachweislich mit Sendungsnummer wie vereinbart so schnell es Dir möglich ist zu versenden.

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bei eBay gibt Infos die sagen, es muss zwischen 4 und 36Tagen bezahlt werden.kann mich aber auch vertun!. Käufer soll zu deiner angegeben Frist bezahlen. eBay ist wohl bereit dir das fehlende Geld, also den Verkaufsbetrag zu geben, da gibt es Formulare von eBay...


Xipolis  31.07.2016, 01:24

Du hast Dich vertan. Die AGB von ebay.de schreiben eine sofortige Bezahlung unmittelbar nach dem Kauf vor (was auch BGB-konform ist). 

Die Frist die Du beschreibst, ist der Zeitpunkt wann der Verkäufer frühestens einen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel öffen kann und wann der Verkäufer diesen Fall spätestens schließen muss um seine Provision zurück zu bekommen.

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Zwar schreibt ebay in den AGB umgehende Zahlung vor, jedoch solltest Du bedenken, dass Dein Kaufvertrag mit dem Käufer gem. BGB geschlossen wurde.

Und somit kommt der Käufer erst nach 30 Tagen in Verzug, wenn Du in Deinen Angeboten oder Deiner email kein Zahlungsziel angegeben hast.


ich habe vor kurzem ein Artikel bei eBay verkauft,

Dann gib mal bitte das Verkaufssatum an. Das ist zu vage. So werden keine Geschäfte gemacht bzw. überprüft.


Xipolis  31.07.2016, 01:21

jedoch solltest Du bedenken, dass Dein Kaufvertrag mit dem Käufer gem. BGB geschlossen wurde.

§ 271 BGB (Leistungszeit) gibt der ebay.de AGB Recht.

(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.

(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Sofort, heißt unverzüglich nach dem Kauf. Der Käufer darf die Zahlung also nicht schuldhaft verzögern, er muss Sie bei nächster Gelegenheit bewirken.

Und somit kommt der Käufer erst nach 30 Tagen in Verzug, wenn Du in Deinen Angeboten oder Deiner email kein Zahlungsziel angegeben hast.

Auf die 30-Tages-Regel sind allerdings Verbraucher in der Rechnung ausdrücklich hinzuweisen. Verzug hat erstmal nichts mit der Fälligkeit zu tun. Abgesehen, davon kann der Gläubiger den Schuldner sofort mahnen um den Verzug auszulösen (§ 286 BGB).

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