Guten Tag :) Ich habe mein Abitur bestanden und am Wochenende steht die Zeugnisausgabe beim Abiball an. Blöderweise habe ich die Bücherabgabe verschlafen. Natürlich möchte ich die Bücher abgeben, aber mir wurde eine komplett unrealistische Frist von nur zwei Stunden (!!!) nach einem Anruf aus der Schule gesetzt in der ich die Bücher abgeben sollte. Jetzt heißt es, mir würde die Zeugnisausgabe verweigert werden. ABER: 1. muss mir doch eine Frist gesetzt werden, die auch nur annähernd realistisch ist und 2. hat die Schule überhaupt das Recht die Zeugnisausgabe zu verweigern? In der "Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien" werden ja nur Notenvoraussetzungen genannt (die ich erfülle) und nicht die Aufgabe Bücher zu einer bestimmten Uhrzeit von A nach B zu tragen

Grüße, Armin

PS: Ich komme aus Baden-Württemberg PS2: Ich weiß, dass es bereits ähnliche Fragen gibt, aber ich habe nichts konkret über Baden-Württemberg gefunden