Hallo, ich hätte da mal eine Frage,und zwar, wird mir der Führerschein Kl. B vom Jobcenter bezahlt, da ich mir diesen nicht selbst finanzieren kann<- Meine Ausbildung fängt am 1.8. daher derzeit keine Arbeit, um irgendwie an Geld zu kommen. Kleine Info am Rande : Ich wohne bei meinen Eltern und bekomme selbst kein Geld, da diese mir den Geldhahn zugedreht haben, da ich meine Ausbildung am 1.8. Anfängt und ich ab da aus dann selbst Geld verdiene (Logik verstehe ich zwar nicht aber okeh).So, meine Sachbearbeiterin sagte mir, das ich nun zügig machen soll, da ich nur eine Frist von 4 Monaten habe, den Führerschein zu machen. Sollte ich auch nur 1 Tag über der Frist sein, muss ich alles selber finanzieren.Dazu gesagt, hat sie mir nichts davon erzählt... geschweige steht irgendwas in den Papieren von irgendeiner FristUm kurz auf die Frage zu kommen : Stimmt das? Hab ich wirklich nur eine Frist von 4 Monaten um den Führerschein zu machen? Wenn die Fahrschule mir bis heute hin noch nicht die Chance gibt, 1x eine Praxis-Fahrstunde zu absolvieren?Das ist mir halt sehr wichtig, da ich den Führerschein zwingend benötige, wegen der Ausbildung (Berufskraftfahrer) und wir das Geld nicht auftreiben können, das ich den Führerschein machen kann