Brandloch in einer Couch in Ferienwohnung

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Über Silvester haben wir (mehrere Leute) in einer Ferienwohnung gefeiert. Die Ferienwohnung war eine Nichtraucherwohnung. Daran haben wir uns auch gehalten. Aber offensichtlich ist es in der Silvesternacht doch zu einer Zigarette in der Wohnung gekommen und auf der Couch befindet sich jetzt ein gut sichtbarer Brandfleck - eben in Größe einer brennenden Zigarette. Wir haben den Schaden bei Raumübergabe selbstverständlich sofort gemeldet.

Die Vermieterin meint, sie wolle Fragen ob der Raumausstatter die Couch neu beziehen lassen kann. Aber ich persönlich gehe davon aus, dass sie die Couch lieber ersetzen wollen (das war jedenfalls die initiale Aussage bei der Raumabnahme). Das Kissen lässt sich nicht drehen. Die Couch hatte schon einige Flecken und war nicht die Neueste. Uns wurde mitgeteilt die Couch habe "700 bis 800 Euro" gekostet und "sei ja schon ein paar Jahre alt".

Wir sind uns noch nicht sicher, ob einer von uns eine Haftpftlicht- oder Hausratsversicherung hat, über die solche Schäden mit versichert wären. Das sind wir gerade am klären. Aber selbst wenn ist es ja immer fraglich ob eine Haftpflicht Schäden an gemieteten Gegenständen und eine Hausrat Sengschäden übernimmt.

Wenn wir als Gruppe selbst in die Tasche greifen und zahlen müssen, wie können wir sicher stellen, dass die Vermieterin uns nicht eine ungerechtfertigt hohe Summe zahlen lässt?

Selbstverständlich wollen wir den Schaden ersetzen, aber ungern würden wir für eine "zum rechten Zeitpunkt" kommende Neuausstattung der Wohnung aufkommen.

Wenn uns Jemand dazu noch Quellen geben könnte (und nicht nur sich widersprechende Tipps) wäre das ganz ganz Prima.

Vielen Dank!

Schadensersatz, Recht, Ferienwohnung, Hausrat, Rechtsschutz, Schaden
Übernahme Kosten Ferienwohnung wegen nicht selbstverursachten Wasserschaden - keine Hausratvers.

Hallo!

Ich habe schon gesucht und 100 mal bei google andere Suchbegriffe/-sätze eingegeben aber so ganz schlau bin ich nicht geworden.

Wir haben in unserer Mietwohnung einen Wasserschaden (nicht durch uns verursacht). Dusche, Klo, Wände und Laminat im Flur müssen raus gerissen werden. Bautrocknungsgeräte werden für 4 Wochen aufgestellt und danach wird alles wieder instandgesetzt. Dies zahlt alles die Versicherung unserer Vermieter.

Das heißt unsere Wohnung ist für ca. 6 Wochen nicht bewohnbar. Der Bauleiter der Instandsetzungsfirma sowie der Versicherungsmann unserer Vermieter sagt, wir "dürfen" in eine Ferienwohnung ziehen und das übernimmt unsere Hausratversicherung.

Wir haben aber keine Hausratversicherung!!! Und jetzt??? Zwei Personen und vier Meerschweinchen wo hin???

Klar ist wir müssen für die Zeit keine Miete zahlen und könnten somit eine Ferienwohnung zahlen ABER hier im Umkreis kosten alle Ferienwohnungen für zwei Personen zwischen 45-70 Euro die Nacht.

Ich zahle Miete pro Monat 710 Euro warm. Soll ich jetzt über 600 Euro mehr zahlen für eine Ferienwohnung als Dank das ich überhaupt nichts dafür kann und dafür dass ich noch aus meiner Wohnung raus muss?

Hat da jemand Ahnung, wie das aussieht wenn man halt keine Hausratversicherung hat. Ich habe eine Haftpflichtversicherung mit integriertem Schutz bei Wasser- und Brandschaden. Aber das hilft mir hier ja überhaupt nicht weiter.

Und weil es so schön ist, hat unsere Waschmaschine gestern auch noch den Geis aufgegeben. Das kann doch echt nicht wahr sein.

Ferienwohnung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Allianz zahlt nicht bei Kleinschaden in Ferienwohnung

Hallo, Ich war im Sommer mit meiner Freundinn im urlaub und habe eine Ferienwohnung gemietet. Am Abreisetag habe ich ausversehen eine Nachttischlampe zu fall gebracht, sodass die Glasumhüllung zu bruch gegangen ist. Anschließend habe ich dazu eine Rechnung von 70€ erhalten die ich dachte über meine Allianz - Haftpflicht absetzen zu können.

Allianz meint dazu: zum haftpflichschaden vom xx.xx.2013 zu ihrer erweiterten haushaltsversicherung PAHxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxx sehr geehrter herr xxxxxx, damit wir diesen schadensfall für sie bearbeiten können, müssen die geltend gemachten ansprüche unter dem versicherungsschutz fallen. nach den bedingungen die ihrer privat haftpflicht-vers. zu grunde liegen ist die gesetzliche haftpflicht aus der beschädigung von gemieteten wohnräumen eingeschlossen. nicht versichert sind jedoch schäden an gemieteten einrichtungsgegenständen. bitte verstehen sie, das wir die regellungen dieser angelegenheit ihnen selbst überlassen müssen

Ich dachte als ich das gelesen habe platzt mir gleich der kragen. Warum zahle ich eigentlich für diesen Verein? Also ausversehen entstandene schäden an gemieteten einrichtungen dürfen entstehen aber an einrichtungsgegenständen????? Was passiert denn wenn die Ferienwohnung durch ein missgeschick abgebrannt währe? würde das die versicherung nur für die Wohnung an sich greifen und ich müsste dann die Einrichtung selbst bezahlen?

Welche versicherung bräuchte ich denn, welche auch schäden an gemieteten einrichtungsgegenständen absichert?

Hat jemand damit erfahrungen gesammelt?

mfg

Mietwohnung, Ferienwohnung, Allianz, Haftpflichtversicherung, Schaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Ferienwohnung