Ich meine mich erinnern zu können, daß es seit kurzem eine gesetzl. Regelung gibt, nach der Ferienwohnungsanbieter die Endreinigung nicht mehr separat berechnen dürfen, sondern im Wohnungspreis einschließen müssen. Weiß dazu jemand etwas Konkretes (ggf. mit Fundstelle)?