Dieses Jahr würden wir gerne Inselurlaub auf Usedom machen. Bei der Onlinerecherche nach einer Usedom Ferienwohnung stolpert man immer wieder auf den Begriff "Galeriewohnung". Beispiel: http://www.inselurlaub-usedom-fewo.de Eine Galeriewohnung ist eine Wohnung mit zwei Ebenen/zwei Geschossen.Soweit ist das klar und nachvollziebar.

Meine Frage: Gilt eine Wohnung , deren zweites Geschoss ein ausgebauter Dachspitz ausschließlich mit Dachfenstern ist, auch als Galeriewohnung oder muss das zweite Geschoss weitere Bedingungen erfüllen, um als Galeriewohnung bezeichnet werden zu können?