Wann wird eine Wohnung als Galeriewohnung bezeichnet.
Dieses Jahr würden wir gerne Inselurlaub auf Usedom machen. Bei der Onlinerecherche nach einer Usedom Ferienwohnung stolpert man immer wieder auf den Begriff "Galeriewohnung". Beispiel: http://www.inselurlaub-usedom-fewo.de Eine Galeriewohnung ist eine Wohnung mit zwei Ebenen/zwei Geschossen.Soweit ist das klar und nachvollziebar.
Meine Frage: Gilt eine Wohnung , deren zweites Geschoss ein ausgebauter Dachspitz ausschließlich mit Dachfenstern ist, auch als Galeriewohnung oder muss das zweite Geschoss weitere Bedingungen erfüllen, um als Galeriewohnung bezeichnet werden zu können?
Ferienwohnung,
USEDOM