Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage bzgl. einer Rechnung für eine Ferienwohnung.

Wir waren zu 3 auf - EINLADUNG - des FeWoeigentümers in dessen Ferienwohnung (im ausgebauen Keller seiner Privatwohnung). Es wurde vorab/danach nicht darüber gesprochen daß er uns die 2 Tage (waren nur ein WE dort) in Rechnung stellt. Nun, die Rechnung flatterte doch ins Haus, 2 Monate später.

Ob er seine Ferienwohnungen als Gewerbetreibender/Kleinunternehmer betreibt weiß ich nicht; ich denke auch nicht daß er uns bei der Stadt als seine Gäste angemeldet hat, zwecks Kurtaxe, evtl. USt. abgabe usw. vlt muss er es auch gar nicht.

Für mich riecht es stark nach arglistiger Täuschung lt. BGB Para. 123, zumal wir auf EINLADUNG (es wurde nichts unterschrieben, nichts von irgenwelchen Kosten erwähnt) die FeWo genutzt haben.

Was meint Ihr?

VG