Ich habe aus einem Erbe ein Grundstück mit kleinem Wochenendhaus erhalten das seit einiger Zeit brach liegt. Nun möchte ich Varianten abwegen dies als Ferienwohnung bzw. Ferienhaus zu vermieten. Die Bebauung in der Umgenung ist mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, also eine Wohngegend.

Als Nutzungsart des Bodens ist im Grundbuch vermerkt: Erholungsfläche Wochenendgelände (WO).

Wo könnte ich die konkrete Regelung finden ob man das Wochenendhaus als Ferienhaus vermieten darf?

Hat jemand Erfahrung damit ob das möglich ist?