Dürfen bei einer Ferienwohnung im Nachhinein zusätzlich Kosten für die Reinigung von der Kaution einbehalten werden, wenn die Endreinigung inklusive ist?
Wir haben eine Ferienwohnung gemietet, bei der wir zusätzlich zu den Buchungskosten eine Kaution bezahlt wurde.
Nach der Abreise bekommen wir nun nur einen Teil der Kaution zurück, da angeblich die Wohnung in "keinem guten Zustand hinterlassen" wurde.
Es ist von einem e
"erheblichen Mehraufwand" zur Reinigung der Wohnung die Rede, welche angeblich nicht durch die Endreinigung abgedeckt ist.
Zur Dokumentation wurden uns Fotos zugesendet:
- Die Spüle in der Küche, wo noch Abwasch stand. Im wesentlichen die Teile der Kaffeemaschine, da wir es angebracht fanden diese vor verlassen nochmal abzuspülen.
- Die offene Mikrowelle, welche wir nur zum Desinfizieren der Babyfläschen genutzt haben.
- Die Herdfläche auf der Wasserflecken zu sehen sind. Großteils Wischschmieren.
- Ein Griff vom Küchenschrank unter dem ein Fleck (vermutlich Marmelade) zu sehen ist. Ok das sieht wirklich dreckig aus, und hätten wir wegwischen können. Rechtfertigt aber keinen Mehraufwand.
So sieht es angeblich in der ganzen Wohnung aus.
Darf der Vermieter nun zusätzliche Kosten verlangen? Die Endreinigung war eigentlich im Mietpreis inbegriffen.