Hallo,

2010 haben wir ein ferienhaus gekauft, es bis Mitte 2011 renoviert und fortan vermietet. für den steuerbescheid 2011 hat unser steuerberater eine afa-berechnung durchgeführt, bei der er den wert des hauses m.e. falsch ermittelt hat. lt. bodenrichtwert müsste der bungalow doppelt so viel wert sein. dies wollte ich im kommenden jahr anpassen, habe das manuell auch eingegeben, doch der alte wert wurde weiter berechnet. was soll ich nun für die steuer 2013 und weitere tun? a) die berechnung des steuerberaters weiter nutzen b) fortan die eigene schätzung des bungalowwertes nutzen und eine neue afa (+400€) ansetzen c) wie b und das finanzamt um korrektur der steuerbescheide von 2011 und / oder 2012 bitten

für eure fachlichen antworten wäre ich sehr dankbar. bitte keine meinungsbilder, wie ich denke, glaube, vermute...

Beste Grüße