PEUGEOT als Erstwagen (Empfehlung)?

Hallo ich habe schon einige Fragen bezüglich KFZ gestellt und bin nun zum Entschluss gekommen dass ich ein Auto brauche was nicht sehr teuer im Unterhalt ist.

Da ist mir der PEUGEOT 208 1.6 Turbo GTI Baujahr 2013/14 in den Sinn gekommen. Ich habe lang nach einem Fahrzeug gesucht, da ich mir einen bald holen möchte. (Fahranfänger) Ich brauche halt einen Erstwagen und zuerst dachte ich an Mercedes blabla clk, c klasse alles unter Bj 2008. Nun der Unterhalt ist ziemlich teuer bei diesen Autos (Clk bspw. 10l/100km.

Nun ja der Peugeot ist eigentlich ziemlich cool. Ist halt manuell Schaltgetriebe was mir Schwierigkeiten zubereiten könnte. Nun ja der Verbrauch und Unterhalt ist ziemlich gering. Durchschnitt ca. 5.9l/100km. Ich hab ausgerechnet wie viel ich im Jahr fahren werde und ich muss wirklich sehr viel fahren und deshalb komm ich auf ungefähr 34'000km im Jahr. Viel auch Autobahn Strecken von 350km hin und zurück. Ist dieses Fahrzeug gut für Langstrecken?

Bei 97'500km kostet der Wagen 9'900 EUR.

Hier noch die technische Daten: 97'450 km, 200 PS Benzin, Schaltgetriebe manuell, Vorderradantrieb, Hubraum 1'598 cm3, Zylinder 4, Anhängelast gebremst 1'150 kg, Türen 3, Sitze 5, Leergewicht 1'275 kg 

Wie findet ihr den Wagen und könnt ihr mir sonst noch welche Autos empfehlen mit mindestens 120 PS und BJ nicht unter 2004?

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🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

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