Beleuchtete Motorradhelme, legal?

3 Antworten

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Amtsschreck  20.12.2022, 11:03
Mit Verweis auf § 1 Absatz 2 StVO heißt es vom BMVI weiter: "Wichtig ist dabei, dass durch die Kleidung niemand gefährdet oder behindert wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine besonders auffällige Bekleidung die übrigen Verkehrsteilnehmer ablenkt und dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet. Dies gilt bei Motorradfahrern insbesondere für leuchtende Elemente an der Schutzkleidung oder am Schutzhelm."

Da fällt mir spontan das grelle LED-Abblendlicht moderner Autos ein, die mich auch dann stören, wenn sie korrekt eingellt sind. Einfach durch die höhere Farbtemperatur. Wenn das zugelassen ist, sollte es auch kein Problem darstellen, wenn sich Motorradfahrer mit Lichtschlangen einkleiden.

Eckengucker  20.12.2022, 17:09
@Amtsschreck

kenne ich, die blauen Plasmaleuchten von BMW, die gottseidank wieder aus der Mode kamen haben mich nachts regelrecht geblendet. Bei diesen Leuchtstreifen ist das nicht der Fall. Sie ähneln den chemischen Plastikreifen auf den Jahrmärkten in der Leuchtkraft. Die Werbung ist übertrieben hell.

Amtsschreck  20.12.2022, 17:31
@Eckengucker

Nein, ich meine jetzige LED-Leuchten. Gefühlt jedes zweite Auto blendet im Dunkeln (vermutlich durch das kaltweisse Licht). Dagegen ist die auf dem Foto des FS dargestellten Helmbeleuchtung ein Witz. Da wird niemand gestört. Es ist allenfalls ungewohnt, aber sicherlich nicht störend. Ich habe auch keinen Aufschrei wahrgenommen, als die ersten Autos mit durchgehender Heckleuchte auf den Straßen rollten oder als Blinker sich plötzlich bewegten, statt nur zu blinken. Auch das Kurvenlicht war Anfangs ungewohnt und hat abgelenkt. Dagegen finde ich kein stärkeres Argument, auf sicherheitsbezogene Helmstripes zu verzichten.

Man kann sich das Leben unnötig schwer machen und via Foren lange um den heißen Brei herumeiern, um letztlich bei einem "vielleicht" stecken zu bleiben... oder man ruft ganz einfch mal kurz beim TÜV an bzw. geht mit dem Bild dorthin und fragt nach. Fertig!


Leestiger  20.12.2022, 11:58

Nhr dass der Tüv sich einen Dreck für die Bekleidung und Schutzkleidung interessiert oder zuständig ist..

Gluglu  20.12.2022, 12:58
@Leestiger

Deswegen brauchst Du nicht gleich patzig werden. Wenn Du so dort auftritst brauchst Du Dich nicht wundern. Ich setze Dich jetzt auf die Ignore- Liste denn das ist kein Niveau auf dem man sich länger aufhalten muß!

Leestiger  20.12.2022, 23:33
@Gluglu

Wie du meinst, so ist es halt, wenn einer die Wahrheit nicht verträgt. Und es ist nun mal die Wahrheit dass sowas den Tüv nicht interessiert.

Nicht erlaubt!

Alles muss eine E- Nummer haben, alles was angebaut ist muss funktionieren!

Bitte nicht die amerikanischen Gesetze mit unseren vermischen!

Ansonsten müssten Touristen aus Illinois hier keinen Helm beim Motorrad fahren keinen Helm tragen, weil der dort in Illinois nicht vorgeschrieben ist..


EddiR  19.12.2022, 08:28

Aber eine Sonnenbrille! :-)

kawasocke 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 23:13
Alles muss eine E- Nummer haben

Ja aber es ist dem Motorrad doch vollkommen egal was der Fahrer anhat. Was der Fahrer trägt ändert doch nichts an der Zulassung des Fahrzeuges?

Es ist ja nur vorgeschrieben, dass man in Deutschland einen Helm tragen muss. Streng genommen muss man ja nicht einmal Schutzkleidung tragen. Es erlischt ja auch keine Betriebserlaubnis des Motorrades wenn man statt eines schwarzen einen roten Helm trägt.

Leestiger  19.12.2022, 23:28
@kawasocke

Also du meinst man dürfte auch einfach starke Taschenlampen an die Jacke nähen oder mit Heisskleber an den Helm anbringen und damit herumfahren und im Strassenverkehr herumleuchten?

Falls du es nicht weist - schon silber foliert reicht aus um ein Auto aus dem Rennen zu nehmen, und das leuchtet noch nicht mal sondern reflektiert nur...

Das BVMI sagt klar:

....Wichtig ist dabei, dass durch die Kleidung niemand gefährdet oder behindert wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine besonders auffällige Bekleidung die übrigen Verkehrsteilnehmer ablenkt und dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet. Dies gilt bei Motorradfahrern insbesondere für leuchtende Elemente an der Schutzkleidung oder am Schutzhelm...

Das hat nichts mit "Zulassung" zu tun...

kawasocke 
Beitragsersteller
 20.12.2022, 00:41
@Leestiger

ich frag ja nur...ich weiß es doch selber nicht besser.. deshalb bin ich ja hier.

Leestiger  20.12.2022, 01:08
@kawasocke

Also ich habe mir fest gemerkt schon seit ich den Führerschein habe:

Sollte ich mal einen Unfall haben und es ist irgendwo in der Nähe jemand mit Unterbodenbeleuchtung, beleuchteten Schribenwaschdüsen oder sonst was aussergewòhnlichem, dann hat mich das sicher abgelenkt = 30-50% Schuld geht auf den...