Ich habe meine Ausbildung als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung am 1.9.20 angefangen und muss laut Vertrag und der IHK noch die Prüfung nach alten Ordnung ablegen. Es gibt aber die Möglichkeit durch einen Umschreibungsantrag auch nach der neuen geprüft zu werden, was laut IHK eigentlich auch bei allen die in dem Jahr angefangen haben, der Fall sein sollte.
Würdet ihr euch lieber nach der alten Prüfung prüfen lassen oder nach der neuen Verordnung mit der gestreckten Abschlussprüfung Teil1 und Teil 2?
Für die alte Prüfung gibt es ja noch viel mehr Prüfungen zum lernen und bei der neuen ist noch kaum was bekannt. Außerdem fließt bei der alten die Zwischenprüfung nicht mit in die Note ein, bei der neuen schon.