Jobcenter Umschulung: Zurück zahlen wenn man nicht schafft?

2 Antworten

Das wird dann mit dir in einem schriftlichen Vertrag alles festgehalten, da steht bzw. sollte dann auch enthalten sein was bei einem Abbruch ohne wichtigem Grund passiert.

Ich habe noch nicht davon gehört, daß in solchen Fällen Kosten komplett zurückgefordert werden.

Möglicherweise kommt es aber auch darauf an, warum die Maßnahme nach 6 Monaten abgebrochen wird.

Bei Beginn einer solchen Maßnahme sollte man sich gut vorher durchlesen, was man unterschreibt. Falls man unterschreibt.