Mülltonne für sich selber beanspruchen?

Guten Morgen Community

Es geht darum ich wohne in einem Haus wo 3 Mietparteien drin wohnen, meine Freundin, Nachbarin X, ich Nun kam die Nachbarin X auf den Trichter eine schwarze Mülltone ( wir haben nur 2 ) für sich selber zu beanspruchen. Nun ist diese gerade am ausziehen und es wohnt nurnoch der Sohn in der Wohnung von Nachbarin X (vermieter hat keine kündigung bekommen).

Also benutzte ich und meine Freundin (sie hat kinder) beide Mülltonnen (jetzt wo Nachbarin X am ausziehen ist / war) da es immer recht eng war zu zweit nur eine Mülltonne zu benutzen.

Als ich dann eben das Haus verlassen habe sehe ich das Nachbarin X meinen Müll aus der tonne die sie sich vor geraumer zeit für sich selber beansprucht hat (einfach beschlossen es gibt nichts schriftliches) zu entfernen und auf den Rasen zu schmeißen und in die andere zu "stopfen " siehe bild.

Nun habe ich gegoogelt wie sich das verhält. Doch habe ich nichts gefunden. meines erachtens nach geht das von Nachbarin X nicht in Ordnung das sie so handelt.

Gibt es für so etwas Gesetze oder ähnliches? In der Hausordnung steht nichts über die Müll Entsorgung .

Ich habe mal ein Bild angehängt. (linke tonne soll nur Ihr sein und rechts die schwarze soll ich mir mit meiner Freundin teilen) anfangs stellte sie sich die Mülltonne separat in Ihr garten Abteil so das wir kein zugriff hatten da eine Tür den weg verschloss.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, falls weitere Fragen auftauchen versuche ich diese soweit es geht zu beanspruchen.

MFG

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Miete, Müll, Mietwohnung, Entsorgung
Tochter ist vor 2 Jahren ausgezogen. Ich forderte sie auf ihre Sachen zu holen. Nun Schreiben vom Anwalt. Wie ist das Rechtens?

Hallo Zusammen,

meine Tochter ist vor ca. 2 Jahren bei mir ausgezogen. (Im Streit) Nun habe ich sie mehrfach aufgefordert ihre Sachen zu holen. Habe ihre Sachen zusammen gepackt und mit ihr einen Termin vereinbart. Ihre Sachen standen bei mir in der Einfahrt und als sie hier war um ihre Sachen zu holen, war ich verhindert - also unterwegs. Als ich nach Hause kam war nur ein Teil ihrer Sachen verschwunden. Alles was sie nicht mehr brauchte (das waren ca. 10 Müllsäcke gefüllt mit ihren Klamotten und Stofftiere und 15 Kartons) hinterlies sie mir. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß sämtliche Säcke aufgeschlitzt waren und die Kartons ebenfalls geöffnet. Sie hinterließ einen Saustall - bitte entschuldigt den Ausdruck.

Ich habe sie dann per SMS gefragt was mit den restlichen Sachen sei. Darauf gab sie mir die Antwort, daß ich doch gesagt hätte, daß ich alles weg werfen würde, was sie nicht holt.

Eine Woche später habe ich ihre Sachen eingepackt und ihr vor die Tür (sie wohnt jetzt bei ihrem Vater) gestellt.

Heute kam ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters, daß ich meine Sachen bei ihm entsorgt habe und ich verpflichtet sei, das Zeug wieder abzuholen. (Es waren wirklich nur IHRE Sachen in den Säcken und Kartons.) Außerdem soll ich den Anwalt bezahlen.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.

Familie, Recht, Familienrecht, Entsorgung, Auszug

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