Hallo Zusammen,

meine Tochter ist vor ca. 2 Jahren bei mir ausgezogen. (Im Streit) Nun habe ich sie mehrfach aufgefordert ihre Sachen zu holen. Habe ihre Sachen zusammen gepackt und mit ihr einen Termin vereinbart. Ihre Sachen standen bei mir in der Einfahrt und als sie hier war um ihre Sachen zu holen, war ich verhindert - also unterwegs. Als ich nach Hause kam war nur ein Teil ihrer Sachen verschwunden. Alles was sie nicht mehr brauchte (das waren ca. 10 Müllsäcke gefüllt mit ihren Klamotten und Stofftiere und 15 Kartons) hinterlies sie mir. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß sämtliche Säcke aufgeschlitzt waren und die Kartons ebenfalls geöffnet. Sie hinterließ einen Saustall - bitte entschuldigt den Ausdruck.

Ich habe sie dann per SMS gefragt was mit den restlichen Sachen sei. Darauf gab sie mir die Antwort, daß ich doch gesagt hätte, daß ich alles weg werfen würde, was sie nicht holt.

Eine Woche später habe ich ihre Sachen eingepackt und ihr vor die Tür (sie wohnt jetzt bei ihrem Vater) gestellt.

Heute kam ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters, daß ich meine Sachen bei ihm entsorgt habe und ich verpflichtet sei, das Zeug wieder abzuholen. (Es waren wirklich nur IHRE Sachen in den Säcken und Kartons.) Außerdem soll ich den Anwalt bezahlen.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.