Polizei zieht Handy ein, wegen 4 Gramm Cannabis-Tabak Gemisch (1-1,5g Cannabis) , steht das in einem angemessenen Verhältnis,?
Sehr Geehrte Damen und Herren,
Folgendes: Ich wurde von der Polizei kontrolliert. Durften sie leider, da ich mich an einem Tatort befand (eine Autoscheibe wurde 30m weiter eingeschlagen). Sie haben 4 Gramm Cannabis- Tabak Gemisch gefunden und ich wollte mein Handy nicht abgeben. Sind deswegen aufs Revier gefahren, damit sie sich den Handyeinzug von einem Statsanwalt bestätigen lassen können.
Nun, damit sie ein Handy einziehen dürfen muss die schwere der Tat im Verhältnis stehen. In der Mische waren 1 bis maximal 1,5 Gramm Cannabis. und vor etwa 2 Jahren wurde ich mal mit 2,1g Cannabis, 2g Amphetamingemisch und 1,5 g Kokaingemisch erwischt. Das Urteil lautete damals aber 2,1 Cannabis und 2g Amphetamingemisch. Natürlich steht das Kokaingemisch nach 2 Jahren immer noch in den Akten der Polizei O__O ???
Das dürfte doch nicht reichen um ein Handy einzuziehen? Wo kann ich mir das bestätigen lassen? Und Falls ich im Recht bin, was kann ich dagegen unternehmen?
Moralapostel suche ich keine, bin aber Dankbar für jede Hilfreiche Antwort <3
Ich Zitiere den Brief den ich heute erhielt:
"Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der folgende Verdacht:
Dem Beschuldigten ist bekannt, dass der Umgang mit Betäubungsmitteln einer Erlaubnis bedarf, über die er nicht verfügt. Dessen ungeachtet erhielt er von einem unbekannten Dritten zu einem nicht nich näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 21. August 2015, 22:30 Uhr 4g Cannabis-Taback-Gemisch, welche der Beschuldigte wntweder an unbekannte Dritte weiterveräußern oder zum Eigenkonsum verwenden wollte.
Die Beschlagnahme der Gegenstände steht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur stärke des Tatverdachts, nachdem das Cannabis-Taback-Gemisch beim Beschuldigten im Rucksack am 21. August 2015 vor dem Gebäude Straße * sichergestellt werden konnte. Durch die Auswertung der auf dem Smartphone des Beschuldigten gespeicherten Daten steht eine Aufklärung der näheren Umstände der Tat zu erwarten, nachdem sich hierüber gegebenenfalls genauere Erkenntnisse über mögliche Verkäufer oder Abnehmer gewinnen lassen. Der Beschuldigte hat sich insoweit bislang nicht zur Sache eingelassen.
Die Durchsuchung wurde durch Amtsanwältin gegen 23:15 beantragt ung gegen 23:20 mündlich angeortnet"