Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?

Hallo Leute.

Mal wieder eine Topstory die Reif für die Presse ist, meiner Meinung nach. Nun werde ich zum zweiten Male innerhalb eines halben Jahres bezüglich BTM beschuldigt (Wer die Vorgeschichte wissen möchte, soll meine anderen Fragen lesen). Dieses Mal ist das ganze noch um einiges krasser und unverschämter. Ich bekam am 22.02.2016 Post von der Polizeidienststelle und werde vorgeladen, da ich im Zeitraum vom 19.01.2016 - 26.01.2016 beschuldigt werde gegen §29 BtMG verstoßen zu haben. Diese Anzeige kam aus heiterem Himmel, seit der letzten mutwilligen Anschuldigung bin ich keinem einzigen Polizisten begegnet und auffällig bin ich ebenso in keinster Weise gewesen. Ein Freund von mir wurde in diesem Zeitraum mit zwei weiteren Leuten mit BTM erwischt, er hatte 4 Gramm Cannabis bei sich und die anderen zwei eine Waage sowie weitere BTM. Ich war zu dieser Zeit über 30 Km entfernt zu Hause. Meinem Freund wurde die Waage angehängt und sein Handy wurde einkassiert. Im Chatverlauf von mir und meinem Freund ist vom 19.01.2016 - 26.01.2016 zu lesen, dass ich mir "Otto" ausleihen möchte (eine auf den Namen getaufte E-Zigarette) Ebenso wollte ich mir von ihm über die Tage verschiedenster Geschmäcker Liquid a 10ml von ihm besorgen, da er sie günstig in Polen für mich gekauft hat. Das ganze war anscheinend so ungünstig geschrieben, dass nur Otto und 10 eine Rolle spielten. Bei dem letzten Vorfall im September 2015 reichte ich mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden ein und sie wurden intern mit dem Beamten ausgewertet. Nun möchte ich aber einen großen Schritt weiter gehen und Strafantrag stellen. Ist dies möglich? Gibt es erfolgschancen, dass der Beamte des Dienstes suspendiert wird? Gibt es weitere Paragraphen, weswegen ich Strafantrag stellen kann?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten,

LG!

Polizei, Beamte, Betäubungsmittel, Cannabis, Strafantrag, falsche Verdächtigung
Leeres Tütchen + Faltzettel mit Cannabis-Anhaftungen sichergestellt, erwartet mich nun eine Strafe?

Hey Leute,

vor knapp 2 Wochen wurden zwei Freunde und ich willkürlich von der Polizei durchsucht. Ich selbst kiffe schon eine ganze Weile nicht mehr, hatte aber leider ein leeres Tüchen und Flyer in meinem Rucksack, die meine Freunde vor einiger Zeit benutzt haben und in meinen Rucksack liegen lassen haben. Allein aus Faulheit, habe ich diesen Müll dort leider nicht entsorgt. Als ich mit meinen Freunden draußen war, hatte einer von Ihnen Cannabis dabei, welches er weggeworfen hat und welches dann auch von der Polizei gefunden wurde. Dadurch, dass ich der einzige bin, der einen Führerschein besitzt (das ganze geschah aber NICHT im Straßenverkehr), haben sie nur "meine" Utensilien (Tütchen + Flyer) mitgenommen. Mir wurde gesagt, die FSST bekomme Bescheid und ich kann mit Urinproben rechnen. Jetzt aber der Knaller: vor ein paar Tagen kam ein Brief nach Hause, worin ich beschuldigt werde, diese 0,7g Cannabis besessen zu haben, und dass man diese Utensilien positiv auf Anhaftungen untersucht hat (keine wiegbare Menge). Ich habe gehört, dass allein Anhaftungen kein Strafbarer Tatbestand sind, sofern die Menge so klein ist, dass sie zum menschlichen Gebrauch nicht mehr geeignet ist < das ist der Fall. Ich war leider schon 2 Mal bezüglich BTM auffällig, habe aber ungelogen aus der Sache gelernt. Habe leider noch "Freunde" die ab und an kiffen und sich an meinem Rucksack bedienen um sich Ihre Utensilien (Flyer) zusammen zu suchen. Dass ich jetzt lediglich wegen dem Müll ein Ermittlungsverfahren am Hals habe, regt mich tierischst auf. Zumal die anderen Leute ebenfalls Flyer, sowie Long-Papers dabei hatten, welche denen aber nicht einkassiert wurden.

Meine Frage an euch: Was kann mich erwarten? Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem Durchsuchenden Polizisten einräumen, da dieser ja willkürlich nur "meine" Utensilien mitgenommen hat und ich somit fälschlicher Weise verdächtigt werde?

Cannabis, Haschisch, Marihuana, Strafe, Betäubungsmittelgesetz
Leere Baggys, Flyer sowie 1 Tütchen Hasch in unserer Nähe im Dreck gefunden.Hat das Konsequenzen für den Führerschein?

Vor ein paar Tagen war ich mit zwei Freunden unterwegs (Brandenburg) um unseren Feierabend zu genießen. Einer von Ihnen hatte Gras (Hasch) dabei, ca 0,5 gramm. Ich selbst, sowie ein anderer Freund der dabei war (der das Hasch aber nicht besitzte) sind bezüglich BtMG schonmal auffällig gewesen. Als die Polizei an unserem kleinen Dorfbahnhof anhielt, kam sie sofort zielgerichtet zu uns, obwohl wir seelenruhig miteinander geredet und Bier getrunken haben. Derjenige der das Hasch dabei hatte, hat es schnell hinter sich in die Büsche geworfen. Ich drehte mich kurzzeitig von der Polizei weg, um eine Zigarette auszutreten. Als sie dann bei uns waren, meinten die Polizisten, ich hätte mich verdächtig weggedreht. Sie haben in den Busch geschaut und das Tütchen mit dem Hasch von meinem Freund gefunden. Sie fragten, ob wir schonmal auffällig gewesen seien, aber wir haben brav keine Angaben gemacht. Wir wurden dann natürlich durchsucht, weil ein Tatverdacht bestand und dort fanden sie in meinem Rucksack Jahrealte leere Baggys (2 Stück) und 2 Flyer. Daraufhin fragten sie ob ich einen Führerschein besitze (Ja besitze ich) und boten mir einen freiwilligen Drogentest an, den ich ebenfalls ablehnte. Der Polizist meinte er schreibt eine Anzeige gegen unbekannt wegen dem Hasch, welches er gefunden hat. Wir würden nur als Zeugen vorgeladen werden, ob wir halt etwas verdächtiges gesehen haben. Aber dann meinte der Polizist zu mir, dass er auf Grund der leeren Tüchen der Führerscheinstelle Bescheid gebe. < das ist meine eigentliche Frage, kann ich mit Urintests etc. rechnen? denn es wurde weder ein Drogenstest gemacht, geschweigedenn habe ich angaben zum Konsum gemacht oder Rauschmittel mit mir geführt. Ich vermute ganz stark, dass das ganze wieder nur geblöffe ist.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Führerschein, Drogen, Cannabis, Haschisch, Baggy Jeans, Betäubungsmittelgesetz