Mit circa 3 g Grass in Köln erwischt. Was habe ich zu erwarten?

7 Antworten

Hallo

ob strafrechtlich was auf dich zukommt kann ich nicht sagen.

aber was verwaltungsrechtlich auf dich zukommt, das weiß ich:-)

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Wenn der Verdacht des Konsums besteht (z.B. bei Besitz), so kann die Behörde natürlich noch nicht die FE entziehen; sie muss den Fall aber untersuchen. Dies tut sie, indem sie ein äG anordnet, um zu testen, ob der Betroffene auch konsumiert.

So, jetzt nochmal ein kurzes Update, wie die Sache ausgegangen war:

 In der Tat hatte die Staatsanwaltschaft Anzeige erhoben und einen Gerichtstermin angesetzt. Ein Antrag auf Akteneinsicht von meinem Strafverteidiger wurde zunächst ignoriert. Da schlicht und einfach keinerlei strafverschärfende Gründe vorlagen, hatte mein Anwalt Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt und auch Beschwerde beim NRW-Justizminister gestellt.

Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Der ganze Spass hat mich rund 1000 € Anwaltsgebühren gekostet. Vermutlich wäre es billiger gewesen, einfach zum Gerichtstermin zu erscheinen und ein paar Tagessätze Strafe zu akzeptieren. Aber wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Man muss sich das nicht gefallen lassen, wenn Staatsanwälte Rechtspolitik auf dem Rücken von unbescholtenen Bürgern machen. 

Wenn die Polizei so lustig wie das Volk dort ist ),eher nichts.Wenn Du großes Pech hast,könnten die Möglichkeiten des Gesetzes ausgeschöpft werden.LG

Bist du über oder unter 18?

Du wirst wohl eine Anzeige bekommen, aber wenn du sagst es war das erste Mal, und es dir leid tut und du sagst das kommt nie wieder vor, wird die Anzeige wieder fallengelassen und du wirst an einem Kurs mitmachen müssen oder so, im schlimmsten Fall Sozialstunden^^

3g zählt ja noch zum Eigenbedarf

Ich persönlich (Bin 17) Habe keine Strafe davon getragen, obwohl bekannt war dass ich regelmäßig konsumiert habe. Ich musste an einem 6 wöchigen Kurs mitmachen, danach wurde die Anzeige fallengelassen :D

wenn unter 18:Kein interesse zur strafverfolgung oder HÖCHSTENS sozialstunden