Neuwagen nach 1 Jahr verkaufen?

Hallo, ich liebäugle derzeit mit einem Autoverkauf. Jedoch bin ich mir unschlüssig wie dies abläuft und würde gerne meine Fragen beantwortet bekommen (Text ist bissle lang).

Ich bin Azubi und habe ein Hyundai i10 als Tageszulassung über eine Bank finanziert. Bürge ist meine Großmutter, ich selber bin Kreditnehmer. Der Hyundai i10 (67PS) ist ein Sondermodell (Yes Gold) und voll ausgestattet (Lenkradheizung, Freisprechanlage, Sitzheizung, Tempomat etc.) . Kreditsumme ist 12600€, Listenpreis etwas höher (circa 13200). Der Hyundai i10 ist ein zuverlässiges Auto, dennoch fand ich Honda am besten. Leider gab es vor einem Jahr keine passenden Aktionen/Angebote von Honda weshalb ich mir ein Hyundai holte. Jetzt aber hat Honda diese Halbe/Halbe Aktion, wonach ich 3 Jahre lang nicht zahlen muss und danach das Auto abgeben kann ohne weitere Kosten (solange ich nichts kaputt mache) bzw. abbezahlen oder weiterfinanzieren kann. Hinzu kommt das einige Händler zusätzlich noch Rabatte geben. Meine Idee ist nun, den Hyundai in Inzahlung zu geben ( mit 16 000KM, 13 Monate alt), der müsste noch minimum 8000-9000€ wert sein und dadurch den Honda Civic zu fahren.

Meine Frage also: Kann ich den Kredit weiter abbezahlen(derzeit monatlich 145€), da es ja der Bank eigentlich egal ist, was für ein Auto ich fahre solange die das Geld bekommen. Oder muss ich dass der Bank mitteilen und könnten die mir ggf. ein Strich durch die Rechnung machen? Und müsste meine Oma eventuell erneut eine Bürgschaftserklärung abgeben?

Es wäre sehr nett wenn ihr mir antwortet, bin gerade wirklich am grübeln...

Kredit, Auto, Finanzen, Autokredit, Bürgschaft, Honda, Hyundai, Neuwagen
"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Miete, Mietrecht, Immobilien, Bürgschaft, mieten, bürgen
Mietbürgschaft für meinen Bruder übernehmen, wie viel könnte man von mir verlangen?

Hallo :) ich bin momentan am überlegen und am googeln, was mir für Nachteile bei einer Mietbürgschaft entstehen bzw. was die Höchstgrenze ist, was man von mir verlangen kann. Nun habe ich bisher herausgefunden, dass es im Normalfall so ist, dass die Mietbürgschaft eine Obergrenze von 3 Nettokaltmieten hat. Dies gilt aber nur, wenn es um ein neues Mietverhältnis geht also wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird. Ich habe allerdings noch nicht so ganz rausgefunden, ob man mir, falls mein Bruder nicht bezahlen kann, noch mit anderen Dingen kommen kann? Wie zum Beispiel Kosten für Wohnungsschäden (Kaution müsste sowieso bezahlt werden) oder irgendwelche anderen Kosten. Ich denke zwar nicht, dass es soweit kommt, aber ich möchte gerne auf der sicheren Seite sein. Die Situation ist so, dass mein Bruder eine neue Wohnung braucht, da er momentan mit seiner Freundin nicht mehr unter einem Dach leben kann (die Gründe sind etwas kompliziert). Er hat leider keine Arbeit, um welche er sich aber derzeit kümmert. Daher benötigt der Vermieter eben einen Bürgen. Dazu kommt, dass mein Bruder eine bestimmte Krankheit hat, weshalb ich mir sicher sein will, dass, falls er wieder "ausfällt" und das Arbeitsamt nicht mehr zahlt oder so, ich wenigstens "nur" auf den 3 Nettokaltmieten sitzen bleibe. Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder eine ganz genaue Ahnung wie das abläuft? Ich danke schon mal ganz dolle! :)

Miete, Bürgschaft, Mietbürgschaft
Bürgschaft für ein Mietverhältnis - Kündigung möglich?

Vor ein paar Jahren wollte ein Verwanter aus dem Ausland hier zu uns nach Deutschland einwandern und mit meinem Vater einen Laden auf machen. Der Vermieter (SAGA GWG) verlangte einen Bürgen für das Mietverhältnis für die Räumlichkeiten. Ich habe somit einen Vordruck der SAGA GWG für meinen Vater ausgefüllt und 2 Lohnabrechnungskopien beigelegt, aus diesem Vordruck ging nicht hervor für wen ich von den beiden bürge, es gingen Adresse der Räumlichkeiten daraus hervor und die monatliche Summe. Eingereicht wurde das ganze von meinem Vater, ich hatte somit keinen Kontakt zum Vermieter oder sonstigen Beteiligten.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist die SAGA GWG verpflichtet mir Auskünft darüber zu geben auf wen sich dieser Bürgschaftsvertrag bezieht und welche Vertragsbedingungen herrschen? Ich nehme an, die müssen mir darüber Auskunft geben oder?

  2. Falls der Fall eintritt und die Miete von den Schuldnern (Meinem Vater oder dem Verwanten) nicht mehr bezahlt werden kann und somit auf mich übergeht, kann ich innerhalb irgendwelcher Fristen die Bürgschaft kündigen oder zahle ich bis ans ende meines Lebens dann die Miete für die beiden?

Im Moment ist es so, dass ich von beiden keine Antwort dazu erwarten kann und falls der Fall eintritt das ich die Schuld übernehme, nehme ich auch an dass die beiden den Laden weiter führen und mich einfach zahlen lassen.

Ich hoffe es gibt eine Möglichkeit wenn die Schuld auf mich übergeht, dann Fristgerecht den Mietvertrag zu Kündigen da ich ihn ja dann übernehme bzw. bezahle. Als ich die Bürgschaft unterschrieb war ich zwar volljährig habe aber noch bei meinen Eltern gewohnt und wurde dazu gedrängt die Bürgschaft zu unterschreiben.

Recht, Bürgschaft, Mietverhältnis
Meine Eltern wollen keine Bürgschaft übernehmen ... was kann ich tun?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen ....

Also folgende Situation :

Ich bin vor kurzem 18 geworden und möchte jetzt bald ausziehen. Mein Schule an der ich meine Ausbildung absolviere liegt 1h 10 min mit dem zug von mir entfernt . Ich fahre also jeden Tag 2 h und 20min mit dem Zug . Ich muss früh um 6 losfahren damit ich pünktlich um 8 in der Schule bin ... würde ich um 7 fahren wäre ich jeden Tag eine virtel Stunde zu spät im Unterricht . dumme Sache aber noch halbwegs zu schaffen. Nach der Schule fahr ich dann wieder zurück ...meistens bin ich immer erst um 7 abends zu hause und total erschöpft vom Tag . Eine Monatskarte kostet 165 € und da ich jetzt 18 bin haben meine eltern festgelegt dass ich die jetzt selbst zahlen darf . sehr Viel Geld für mich ... Ich habe eine fahrtkostenrückerstattung beantragt aber bekomme nur 33 € im monat wieder ... Es ist einfach furchtbar anstrengend jeden Tag so lang zug zu fahren und teuer ist es auch . Da ich noch bei meinen eltern wohn bekomm ich kein schüler bafög und meine ausbildung ist eine schulische wo ich auch kein geld für bekomm .

Jetzt wollte ich ausziehen aber ich bekomm nirgens eine wohnung ohne Bürgschaft . Meine Eltern sind der Meinung ich darf mich jetzt um alles selbst kümmern, da ich ja 18 bin und sie mich nicht mehr unterstützen müssen. Ich darf mir immer nur von dennen anhören, dass das was ich mache nichts wert ist weil ich kein geld verdiene und sowieso bald als sozialhilfe empfänger ende ... Jetzt hab ich mir einen nebenjob gesucht damit ich wenigstens ein bisschen geld in der Tasche habe , weil von meinen eltern bekomm ich wirklich absolut nichts . und wenn ich in den ort meiner schule ziehen würde ..dann bekäme ich ja auch bafög und könnte mir gut eine 1 raum wohnung leisten .. was mir auch völlig ausreichen würde ... ich lebe sparsam und bin sehr verantwortungsbewusst was geld und alles angeht ... nur meine eltern stellen sich quer und wollen nicht bürgen ...oder mir überhaupt bei irgendwas helfen ... ich steh echt allein da . eigl verdienen sie auch wirklich gut ... nur unterstützen wollen sie mich in keinem fall jemand anderen habe ich auch nicht ich muss dringend von zuhause ausziehen weil mich meine eltern einfach fertig machen und mir immer wieder vermitteln dass das was ich tuh nichts wert ist . Das setzt mich richitg unter druck und tut mir echt nicht gut .

An wen kann ich mich wenden ? An welches Amt ? ( Jugendamt ist nicht mehr zuständig für mich und Arge macht es auch nicht da ich noch in der 1. ausbildung bin ) Wer hat ne ahnung wo ich unterstützung her bekomm ?

Bürgschaft
Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Zweitunterschrift im Mietvertrag?

Hallo!

Ich muss bald umziehen und habe bereits eine Wohnung gefunden. Ich habe mich für diese beworben und mein Vater hat sich bereit erklärt, für mich zu bürgen, da ich selbst noch nicht genügend Geld verdiene, dass die Mietgesellschaft das akzeptiert. Der Mietvertrag wurde soweit schon fertig gemacht, das heißt, ich könnte die Wohnung nun bekommen. Allerdings möchten die Vermieter, dass mein Vater den Mietvertrag mit unterschreibt. Das will er aber nun nicht, er meint, er möchte "nur" für mich bürgen, aber nicht den Vertrag mit unterschreiben. Als ich ihn gefragt habe, was das für einen Unterschied macht, konnte er mir keine genaue Antwort geben, sondern meinte nur, dass er nicht in dieses Vertragsverhältnis mit rein will. Ich kann mir einfach nicht erklären, was nun der wirklich drastische Unterschied ist zwischen der Bürgschaft und dem Unterschreiben im Mietvertrag, sowohl für meinen Vater, als auch für die Vermieter, womit ich meine, dass ich nicht verstehe, warum es den Vermietern nicht reicht, dass er die Bürgschaftserklärung ausgefüllt hat und was der rechtliche Unterschied für meinen Vater wäre, wenn er jetzt anstelle der Bürgschaft den Mietvertrag mit mir zusammen unterschreiben würde.

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Ich würde wirklich gerne verstehen, was das nun alles im Genauen bedeutet.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße!

Mietrecht, Mietvertrag, Bürgschaft
Bürgschaft verschwunden was passiert?, was kann ich tun?

hi Leute... innerhalb meines Ausbildungsbetriebes ist eine Bürgschaft im Wert von ca. 12000€ nicht mehr aufzufinden...ich weiß nun genau, dass ich dafür mal wieder die Schuld bekommen werden, insofern ich dies ganze morgen einer Mitarbeiterin erzähle...obwohl dies zum damaligen Zeitpunkt, als sie angekommen ist (Anfang Mai diesen Jahres) noch gar nicht mein Aufgabengebiet gewesen ist...ich bin Azubi im 3.Lehrjahr (Industriekaufmann)...Ab Anfang August wurde ich nach und nach in das Aufgabengebiet eingeführt...

es ist so..ich bin im Einkauf eingesetzt...und 4 Wochen bevor bürgschaften auslaufen ist es normalerweise meine Aufgabe die Zuständigen Einkäufer zu Kontaktieren, welche eventuelle Verlängerungen mit Lieferanten direkt besprechen...am 15.August diesen Jahres in etwa, versandte ich so eine Mail (eben noch mit Hilfe der Zuständigen Mitarbeiterin welche diese Aufgabe vorher inne hatte...letzte Woche dann meldete sich der Unterlieferant bei einem Einkäufer per Mail, das wir die Bürgschaft zurückgeben sollen)...die oben genannte Bürgschaft selbst habe ich, dies weiß ich zu 100% nie angerührt...doch da dies mein Aufgabengebiet ist, wird mir wohl niemand glauben :(...was passiert wenn so eine Bürgschaft verschwindet?...kann ich doch irgendwie meine Unschuld beweisen?...ich bin echt verzweifelt...:(...ich werde morgen den gesamten Safe links machen müssen...:(

Arbeit, Job, Geld, Bank, Bürgschaft, Einkauf, Garantie, Lieferant

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