Hallo liebe Community,

ein Rentner - Ehepaar, ca. 70 Jahre, übernimmt die Bürgschaft für eine Immobilie im Wert von ca. 250000 €. Die Kreditnehmer sind zwei leibliche Kinder im Alter von 34 Jahren und ein Lebensgefährte im Alter von 43 Jahren. Das Ehepaar hat ein Haus, welches keine 250000 € wert ist, ansonsten aber keine nennenswerten Vermögenswerte. Das Ehepaar hat auch noch einen verheirateten Sohn mit 3 Kindern.

  1. Wenn jetzt ein Bürge stirbt ist der Hinterbliebene automatisch weiter Bürge? Und muss die Ehefrau überhaupt mitunterschreiben?
  2. Mann kann das Erbe ablehnen, würde aber in diesem Fall der Bürgschaft vielleicht auch den Verlust des Hauses bedeuten?
  3. Und wenn alles den Bach runtergeht, kann dann der Sohn auch noch belangt werden wenn z.B. beide elterlichen Bürgen verstorben sind?

Letztendlich dreht sich alles darum: Wer wird bei einem Desaster mit in den Abgrund gerissen und wie kann man sich schützen, oder muss sich der Sohn gar keine Gedanken machen?

Vielen Dank fürs lesen!

Lieben Gruß wespenspinne