Die vermietergesellschaft hat ein elternteil von einer mitbewohnerin aus unserer wg ohne unser wissen zum alleinigen bürgen für alle 4 mitbewohner benannt. ist wohl laut vertrag alles so ok was die machen, zumindest sagen die das. es ist also nicht möglich mit mehreren bürgen im mietvertrag zu stehen. ist es jetzt möglich, dass die eltern untereinander einen vertrag abschließen, der verpflichtet die bürgschaft zu teilen, falls es dazu kommt? hoffe ihr versteht, was ich mein. danke.