Hallo alle zusammen,

ich habe für meine Familie einen WBS erhalten und ein passende Wohnung gefunden. Dieser ist begründet, weil mein Mann durch seinen Zuzug aus Englang z.Z nur arbeitssuchend sein wird.

Als ich den Vermieter anrief, hat er zuerst gezögert und meinte, ob ich jemanden kenne, der bürgen würde.

Also ich dachte, daß ein WBS gerade dazu dient, daß man Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat. Ich hätte mich ja nicht auf die Wohnung beworben, wenn ich es mir nicht leisten kann...

Ist die angefragte Bürgschaft legal oder ist das von Fall zu Fall anders???

Bin für jede Hilfe dankbar...

LG