Jobcenter Notquartier nach Wasserschaden

Situation: Rohrbruch Wasserschaden -> Keller-Wohnung unbewohnbar -> habe erstmal für 7 tage kostenlos bei einer freundin ein notquartier beziehen können und nach mehrtägigen nachsetzen von meinen Vermieter/Eigentümer ein handg. Zettel bekommen das die Wohnung nicht nutzbar ist und ein für mich kostenloses angebot über ein pensionszimmer als ersatz. nach dem erhalt der schadensersatzforderung weigert er sich mir die anreise zur pension zu gestatten (und demnach auch die kosten dafür zu tragen) Jetzt hatte ich mit meiner Freundin schon vorher besprochen das sie eine pauschale erhält falls ich länger als 7 tage dort wohnen muss. Jetzt habe ich ein schreiben aufgesetzt in welchem drinsteht das ich ihrer aufforderung zur zahlung einer pauschale für das NOTQUARTIER nachkomme. Jetzt hat sie angst das das jobcenter ihr sozialbetrug vorwirft. Als pauschale habe ich 20€ reingeschrieben (zusammenstellung ist im brief nicht aufgefürt:10€beitrag zur whg.+5€ Nebenkosten www/telefon wasser strom etc. + 5€ aufwandsenschädigung aufgrund der besonderen belastung) ein hotel würde mich täglich fast 40€kosten! Habe auch nicht das geld ein hotel auf unbestimmte zeit im voraus zu bezahlen bis mir der vermieter das erstattet. sie bietet mir ein notquartier! und wir bilden keine neue bedarfsgemeinschaft! habe auch nicht vor mich umzumelden beim einwohnermeldeamt!! (d.h. ich such schon nach ner neuen whg. ziehe aber nicht bei ihr ein) Wie handhabt das jobcenter so eine ausnahmesituation Wir sind beide hartz4-empfänger und wollen daraus garantiert keinen gewinn erzielen!!!!

Mietrecht, Sozialrecht, Jobcenter
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.