Hallo zusammen! ich habe für die Wohnung meiner Mutter (Witwe) bei der DEGEWO in Berlin eine "selbstschuldnerische Bürgschaft" abgegeben. Nachdem sie kürzlich verstorben ist, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Jetzt habe ich bedenken, dass die DEGEWO die Bürgschaft nutzt, um die Wohnung auf Grundlage der Bürgschaft komplett renovieren zu lassen. Mit Schönheitsreparaturen ist es da auch wirklich nicht getan (alles sehr alt, meine Mutter hat stark geraucht). In der Bürgschaft ist keine Begrenzung enthalten, stattdessen gilt die Bürgschaft schlicht "für alle mietvertraglichen Verpflichtungen". Ich habe gehört, dass eine Mietbürgschaft ungültig sein kann, wenn sie nicht auf max. drei Netto-Kaltmieten begrenzt ist? Wobei ich ja u.U. mit drei Kaltmieten einverstanden wäre. Das wird aber bei weitem nicht reichen.