Hallo Mein Freund und ich haben vor kurzem eine passende Wohnung gefunden. Der Vermieter möchte, dass die Eltern oder ein Elternteil in dem Mietvertrag mit aufgenommen werden. Wir machen beide eine Ausbildung. Allerdings ist diese Wohnung nur mit WBS zu bekommen. Den Schein haben wir schon vorliegen. Jetzt frage ich mich, wenn die Eltern mit drin stehen wie das mit dem WBS aussieht. Ist es dann noch rechtens, wenn wir den Schein haben? Zudem auch in Zukunft mit Wohngeld oder Arbeitslosengeld oder jede Hilfe, wo man die Haushaltsmitglieder mit angeben muss. Auch ob die Eltern das als Zweitwohnsitz angeben oder Steuern dafür bezahlen müssen. Der Vermieter möchte außerdem, dass sie eine Elternbürgschaft abschließen. Geht das denn überhaupt, wenn sie mit im Mietvertrag stehen? Dann würden sie ja für sich selbst bürgen. Also irgendwie Schwachsinn. Ich freue mich auf Antworten Nyluna