Brille kaputt gemacht worden und provisorisch geklebt: Haftet der Schadensverursacher trotzdem?
Liebe Gute-Frage Community,
mir wurde die Brille versehentlich kaputt gemacht worden. Der Schadensverursacher streitet jegliches Verschulden ab und meint sie ist durch den Aufprass auf der Wiese gebrochen.
Vorab: Der Schadensverursacher hat mich abgeschlagen und mich dabei am Kopf getroffen sodass die Brille (Plastikgestell) am Rahmen gebrochen ist und auf eine Wiese gefallen ist.
Ich habe folglich die Brille zunächst provisorisch mit Klebeband angeklebt, da ich die Brille zwingend brauche (starke Sehschwäche).
Nächste Woche habe ich diesbezüglich einen Anwaltstermin.
Meine Schwiegermutter hatte eine Idee nämlich die Brille mit Nagelkleber zu kleben.
Nun meine Frage: Ist die Brille immer noch kaputt wenn sie mit Hilfe von Nagelkleber wieder fest zusammen klebt?
Besteht nach wie vor ein Schaden, welcher vom Schadensverursacher ersetzt werden muss? Sollte ich vor dem kleben die Brille fotografieren?
Liebe Grüße.