Gerichtliches Mahnverfahren von EOS gültig?

Hallo zusammen,

ich habe seit sehr langer Zeit Schriftverkehr mit der bekannten EOS Inkasso, die ja zur Otto Firmengruppe gehört.

Hier wird folgendes eingefordert.

Ich habe bei Otto (dummerweise) etwas auf Rechnung bestellt. Beruflich bin ich viel unterwegs, habe daher auch die Ware mehrere Wochen noch nicht mal gesehen. Ich habe dann eine Mahnung von Otto erhalten. (1. Mahnung). Darauf hin habe ich sofort mit Echtzeitüberweisung die Forderung von Otto beglichen, inklusive der Mahngebühren. Eine Woche später kam dann noch mal ein Schreiben von Otto. Auch hier machen Sie noch die offene Rechnung gültig. (War aber keine Mahnung, nur eine Bitte zu Zahlen) Ich habe dann sofort meinen Kontoauszug per Mail geschickt. Darauf kam die Antwort, dass die Mitarbeiterin das geprüft hat und auch sieht, dass die Forderung beglichen wurde. Sie muss aber noch nachforschen weshalb das Schreiben kam.

Ein paar Tage später kam erneut eine Mail von einem anderen Mitarbeiter. Er wiederum hat dann gesagt, dass Otto nun nicht mehr zuständig ist, sondern EOS Inkasso das verfahren übernommen hat.

Man kann sich denken, es folgte ein Schriftwechselkrieg zwischen EOS und mir. Ich habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben, in denen ich auf die gezahlten Kosten von Otto verwies. Diese wurden ja deutlich vor Einschaltung von EOS beglichen. EOS war das aber schlicht egal. Ich habe dann auch irgendwann jegliche Schreiben ignoriert. Als dann der Telefonterror begann, habe ich erneut an EOS geschrieben und die Sachlage aus meiner Sicht erklärt. Darauf kam dann aber keine Antwort mehr.

Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. EOS macht bekanntlich sowieso viel zu hohe Zinsen geltend. (laut berichten im Internet).

Nun ist meine Frage. Soll ich das einfach zahlen, was ich aber definitiv nicht machen wollen würde, da ich mich, meiner Ansicht nach im Recht befinde und ich diesen Dreckschwei** nicht noch das Geld in den Ars** pumpen möchte, oder soll ich Widerspruch einlegen?

(Verzeiht mir meine Wortwahl :D)

In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten? Ich habe da definitiv keine Lust drauf, vor allem nicht in der aktuellen eh schon schwierigen Lage und dann noch nach Hamburg zu fahren, um so ein Prozess zu führen.

Ich freu mich über eure Antworten. Vielen Dank

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Wie kann ich da rechtlich am besten gegen Amazon vorgehen?

Ich habe letzte Woche drei Artikel bei Amazon bestellt. Gestern habe ich die Mitteilung bekommen, dass alle drei Artikel ausgeliefert und bei meinem Nachbar abgegeben wurden. Heute Früh habe ich bei meinem Nachbarn geklingelt, um die Pakete abzuholen. Leider wurde nur ein Paket (nur ein Artikel) an mein Nachbar abgegeben.

Ich rief natürlich dann sofort den Amazon Kundenservice an. Wollte wissen, wo die restlichen Pakete abgeblieben sind. Ich sollte zur Verifizierung meine Adresse und die bei mir, im Kundenkonto, stehende Lieferadresse nennen. Gesagt getan. Dann meinte der Mitarbeiter vom Kundenservice, dass die Lieferadresse (beziehungsweise die Adresse, an die es geliefert worden sei) nicht stimmt. Natürlich fragte ich, an welche Adresse es angeblich geliefert worden sei. Die gegen Antwort hat mich wirklich sehr schockiert. „ „Ich darf Ihnen das aus Datenschutzgründen nicht nennen. Um weiter ihren Fall bearbeiten zu können, müssen Sie mir zur Verifizierung die Adresse nennen, an die das Paket geliefert wurde.“

Ich überprüfte das Ganze noch mal über meinen Amazon Konto und über die TrakingNr. von DHL. Beides ergab, dass die fehlenden Pakete bei meinem Nachbar abgegeben wurden. Doch leider meinte der Amazon Mitarbeiter, dass es nicht stimmt. Und auch wies er mich hin, dass er mir nicht weiterhelfen, kann wenn ich die Adresse nicht nennen kann.

Bitte korrigiert mich, wenn ich einen falschen Gedankenstoß habe: Ich rief bei Amazon an, um herauszufinden wo meine Pakete abgeblieben sind. Um mir diese Frage beantworten zu können, braucht der Mitarbeiter, die Adresse an denen die Pakete geliefert wurden. Wenn ich die Adresse kennen würde, müsste ich doch nicht bei Amazon anrufen. Stimmt doch?

Nochmal zu meiner eigentlichen Frage: Wie kann ich am besten rechtlich dagegen vorgehen?

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