Warum war früher die Bundeswehr in Westberlin nicht präsent?

8 Antworten

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Gemäß dem früheren Artikel 23 gehörte sogar ganz Berlin zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, weshalb man immer nur von fünf statt sechs neuen Ländern sprach. In Ost-Berlin musste das Grundgesetz nicht formal in Kraft gesetzt werden.

Dennoch gab es alliierte Vorbehalte in Bezug auf Berlin, die praktisch aber nur in West-Berlin Anwendung fanden, was einfach daran lag, dass Ost-Berlin direkt an der Grenze zur DDR lag. Hätte Berlin im Westen gelegen, hätte die BRD das genauso gemacht.

Zu den Vorbehalten gehörte eben auch, dass die Bundeswehr in Berlin nicht präsent sein durfte, entsprechend die Nationale Volksarmee in Ost-Berlin eigentlich auch nicht. Das wusste die DDR sicherlich auch und gründete den Sitz des Verteidigungsministeriums daher nicht in Berlin, sondern in Strausberg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1972 in Berlin geboren und bis heute hier wohnhaft

Misterblue75 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:49

Aber NVA-Grenztruppen taten Dienst an der Mauer (Grenze) von Ostberlin aus.

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Knochi1972  02.11.2016, 19:51
@Misterblue75

Deswegen schriebe ich "eigentlich". Man hat's ignoriert, so weit es ging. Es war ein Verstoß gegen alliiertes Recht. Im Gegenzug wagten sich Bonner Minister auch mal nach Berlin, hielten Ausschüsse Sitzungen ab und amüsierten sich wahrscheinlich über die Proteste der DDR.

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Misterblue75 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:58
@Knochi1972

Hab gehört, daß da mal ne Sitzung von russischen oder NVA-Fliegern durch ihren Lärm massiv gestört wurde.

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Knochi1972  05.11.2016, 13:09
@Misterblue75

Ja, irgendwann in den 60ern war das wohl. Da gab's auch mal ein Bild von, das ich leider im Netz nicht mehr finde.

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Sluminsky1  04.09.2019, 17:42

Westberlin gehörte nicht zur BRD ; in Westberlin war das Aliierten Recht ,

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Knochi1972  07.09.2019, 13:26
@Sluminsky1

Nicht nur dort, auch in Ost-Berlin. Alles eine Frage der Interpretation. Deshalb gab es in jedem Bundesgesetz eine "Berlin-Klausel", die besagte, dass das Gesetz auch in Berlin gelte. Das blieb so, wenn die Alliierten dem nicht widersprachen.

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West-Berlin unterstand - da für die ehemalige (Reichs)hauptstadt eine eigene Zonen- und Besatzungsaufteilung existierte - bis 1990 der Oberhoheit der vier Siegermächte. Mit dem Ost-West-Konflikt und der faktischen Teilung der Stadt wurde West-Berlin von den drei Mächten USA, GB und F jedoch der Verwaltung durch den Berliner Senat übergeben, wobei sich die drei Mächte ein Veto-Recht für bestimmte Angelegenheiten vorbehielten.

Teil dieses Vorbehalts war z.B. ein Einspruch gegen den Beschluss, in West-Berlin die Wehrpflicht der Bundesrepublik gelten zu lassen. Laut Grundgesetz war Berlin offiziell ein Land der Bundesrepublik, dieser Passus wurde aber von den Siegermächten nicht anerkannt bzw. schlicht ignoriert - nationale deutsche Truppen durften nicht in Berlin stationiert sein bzw. ausgehoben werden. Das war übrigens ein Grund, warum a) die Erhebung Ostberlins zur "Hauptstadt der DDR" aus Sicht der Westalliierten illegal war und b) die Präsenz von Truppenteilen der NVA in dieser Hauptstadt regelmäßig Inhalt von Protestnoten an die SU bzw. DDR war (regelmäßig zu den berühmten Truppenparaden der NVA zu den Staatsfeiertagen der DDR).

Um Westberlin zu signalisieren, dass es Teil der Bundesrepublik (wenn auch mit besonderem Status) war, fanden z.B. hin und wieder Sitzungen des Bundestages dort statt - dies musste jeweils von den Westalliierten genehmigt werden. Es gab auch Westberliner Abgeordnete im Bundestag, die wiederum gewisse Einschränkungen bei den Abstimmungen hatten. Ansonsten galt de facto bundesdeutsches Recht und Gesetz in Westberlin, sofern die Westalliierten kein Veto gegen einzelne Bestimmungen einlegten. Erst mit dem 2+4-Vertrag von 1990, der der Bundesrepublik ihre volle Souveränität zurückgab, fielen diese Einschränkungen bezüglich Berlins und sämtliche Sonderbestimmungen weg.

Da Einwohner Westberlins nicht der Wehrpflicht unterlagen, war - sofern man die Möglichkeit dazu hatte (z.B. finanziell oder über Verwandte) - für Wehrdienstverweigerer ein Wohnortwechsel dorthin eine beliebte Methode, der Wehrpflicht zu entgehen: Konnte man einen Erstwohnsitz in der Stadt nachweisen, war man der Wehrpflicht enthoben.

Übrigens existierte ein detaillierter Plan des Warschauer Paktes, im Kriegsfall Westberlin als Brückenkopf des Westens in einer handstreichartigen Operation einzunehmen.

Berlin ist seinerzeit durch die 4 Besatzungsmächte aufgeteilt worden. Ostberlin ging an die Sowjets, in Westberlin waren die Amerikaner, Briten und Franzosen vertreten. Hier hatten die Besatzungsmächte den militärischen Status, nicht die Bundeswehr.


Misterblue75 
Beitragsersteller
 01.11.2016, 22:33

Aber in Ostberlin war auch die NVA.

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Wie meinst du präsent? Also es waren meines Wissens nach aufjeden Fall Amerikanische Truppen da. Hätte gedacht das da auch Deutsche waren. Wenn dem nicht so ist, denke ich war das um politische Spannungen zu vermeiden

West Berlin hatte einen Sonderstatus, als Besatzungszone der Amerikaner, Franzosen, und Briten. Genau genommen gehörte es nicht zur BRD, auch wenn es faktisch ein Bundesland war. Aber die Alliierten hatten das letzte Wort. Zum Beispiel galt die Wehrpflicht nicht.