Terrassentür defekt - lässt sich nicht mehr kippen... + Vermieterfrage :-)

Huhu! :-)

Da ihr ja immer so super bescheid wisst...

Die Lage ist folgende ;-)

Seit Oktober 2009 bewohne ich eine 1,5 Zi-Wohnung, welche exakt 1 kippbares Fenster (in meinem Mini-Schlafzimmer) sowie eine Terrassentür (großes WoZi) besitzt.

Das Haus, in Welchem sich "meine" Wohnung befindet, ist ein MFH aus den frühen 80ern mit 11 Parteien - überwiegend (vermietete) Eigentumswohnungn.

2011 wurden in nahezu allen Wohnungen die Fenster kompletterneuert, meine Wohnung wurde jedoch ausgelassen, da mein Vermieter/Hausverwaltung etc. den Zustand der Fenster/T-Tür als noch "hinnehmbar" einschätzten - ok, dachte ich, haste wenigstens keinen Dreck inner' Bude ;-)

Im April diesen Jahres hatte ich dann zum 1. mal "massivere" Probleme mir meiner Terrassentür (ließ sich nicht mehr öffnen - bei einer Wohnung mit derart eingeschränkten "Lüftungsmöglichkeiten" kein Spaß. Naja. Vermieter kam, hat das Ganze wieder zurechtgebastelt - soweit so gut. Hauptsache, die Tür ließ sich wieder normal öffnen/schließen...

Nach dieser Sache stand jedenfalls zum 1. Mal zur Diskussion, dass auch in meiner bescheidenen 1,5-Raum Wohnung über kurz oder lang die Terrassentür + ggf. Fenster erneuert werden sollen.

Einige Wochen später wurden die Terrassentür + Fenster dann auch von einem Tischler (beauftragt durch meinen VM) vermessen, für einen ersten Kostenvoranschlag - ein zweiter Kostenvoranschlag sollte zeitnah durch einen weiteren Fachmann, welcher durch die Hausverwaltung bestellt werden sollte, erstellt werden...

Soo... jedenfalls ging kurz vor dem Ausmesstermin mit meinem VM und dem Tischler die Kippmechanik der Terrassentür plötzlich kaputt -das war Ende Juli. Der Tischler meinte, dass sich eine Reparatur eines solchen Mechanismus' im Prinzip nicht mehr lohnen würde, da viel zu aufwändig/teuer - und da "in absehabrer Zeit" ohnehin neue Türen kommen sollten, vereinbarten wir, diese Problem nicht weiter anzugehen...

Tja - nun haben wir mittlerweile Oktober, mein VM weiß noch nichts von einem 2. Kostenvoranschlag - d.h., bis hier wirklich neue Fenster kommen, dauerst es allerwenisgtens(!) 1-2 Monate (auch ein Spaß, mitten im Winter...).

Mich nervt die kaputte Terrassentür aber mittlerweile Tierisch - weil ich das Fenster außerhalb meiner Stoßlüftunsgphasen ganz gern auch einfach mal kippen würde und überhaupt dauert mir das alles echt zu lang momentan =(

Soll ich meinen VM nun ne Frist setzen, die kaputte Tür nun entweder zu reparieren - oder sich eben shcnellstmöglich(!) um einen Austausch derselbigen zu bemühen?

Ich zahle meine Miete wirklich äußerst gewissenhaft und immer pünktlich, nerve den VM nur im äußersten Notfall... aber wenn ich merke, dass man mich hinhalten will, dann werd auch ich mal sauer.

Sorry dafür, dass das Ganze nun etwas länger geworden ist... aber vielleicht habt ihr ja Tipps für mich, wie ich weiter vorgehen soll. Denn ich möchte nicht bis zum Frühjahr warten, bis sich in der Hinsicht irgendwas tut!

"Verzweifelte" ;-) Grüße... Hummel ;-)

Wohnung, Fenster, Tür, kaputt, Vermieter, defekt, Kostenvoranschlag
Auszug: Für die Schäden des Vormieters haftbar?

Hallo Zusammen,

muss ich für die Schäden meines Vormieter aufkommen? Folgendes: ich habe die Küche meines Vormieters damals übernommen. Da ich mit meinem Vermieter ziemlich viel Stress hatte, kündigte ich nach 2 ½ Jahren die Wohnung. Ich habe angeboten, die Küche einem Nachmieter zu überlassen, aber der Vermieter meinte nur: „Nein, alles raus, alles raus“. Das habe ich auch dann auch getan. Die Küche wurde verkauft. Aber was musste ich feststellen, als die Küchenzeile abgebaut wurde? Hinter der Küchenzeile kam mir teilweise der blanke Putz entgegen und als ich die zugehörige Fließentapete abzog, sah ich erst, dass sich dahinter eine Silikonschicht teilweise ablöste. Anscheinend hat irgendein Vormieter mit Silikonfarbe die Wand angemalt. Sprich: Die Wand ist also „krumm und buckelig“, da sie mehrmals mit verschiedenen Farben übermalt wurde. Da mein Vermieter im Urlaub war, habe ich einfach die Wand weiß, wie die übrigen Wände gestrichen (was nicht einfach war, weil sich die verschieden Farbschichten ablösten und herunterbröselten) Dann habe ich sauber gemacht und die Schlüssel in seinem Briefkasten geworfen.Übernahmeprotokoll gab es keins, da der Vermieter, wie gesagt, im Urlaub war und er nur Termine außerhalb des Mietverhätnisses vorschlug.

Jetzt kommt er mit einem Mangel an, dass die Wand an der Küche uneben ist und ich sie begradigen muss. Muss ich das? Was kann ich dafür, dass vorher so geschlammt worden ist. Ich habe sie geweißelt und sauber übergeben.

Vielen Dank für die Antwort.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Nach Trennung Mietvertrag ändern oder neu aufsetzen?

Meine Freundin und ich haben uns vor einigen Wochen getrennt und ich bin mittlerweile aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie zahlt jetzt die komplette Miete, aber wir stehen beide noch im Mietvertrag. Ich möchte nun aus dem Mietvertrag raus, damit ich nicht zur Kasse gebeten werden, falls sie auf einmal nicht mehr zahlt oder die Wohnung verkommen lässt. Leider wissen weder mein Vermieter, noch andere Leute die ich gefragt habe was nun genau zu tun ist.

Manche sagen es würde reichen einfach meinen Namen aus dem Vertrag zu streichen, einen Vermerk dazu am Ende des Mietvertrags zu setzen und das ganze von meiner Ex und dem Vermieter neu unterschreiben zu lassen. Andere sagen der Mietvertrag müsse aufgelöst werden und ein komplett neuer muss erstellt werden, in dem dann meine Ex als alleinige Mieterin eingetragen wird. Mein Vermieter wiederum meint, dass es reicht, wenn ich ihm eine Kündigung schreiben würde und ihm dazu die Schlüssel abgebe. Doch ich bezweifle, dass das reicht.

Falls der Mietvertrag neu aufgesetzt werden muss, habe ich rechtliche Mittel meine Ex dazu zu bringen, mit dem Vermieter einen neuen zu erstellen? Ich liege ihr schon seit Wochen damit in den Ohren, dass sie sich darum endlich kümmern soll, doch sie hat angeblich "keine Zeit" dazu... obwohl der Vermieter in der gleichen Straße wohnt.

Was ist zu tun?

Wohnung, Miete, Mietrecht, Trennung, Vermieter, Mietvertrag
Darf Vermieter/Hausverwaltung im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

Hallo!

Vorab: Mein Mietverhältnis besteht bereits seit über 3 Jahren..

Ich wohne allein in einer Mietwohnung und habe mich mit meiner Hausverwaltung/Vermieter ein wenig in die Haare bekommen, es ging da um eine berechtigte Mietkürzung aufgrund von Feuchtigkeit (Mieterschutzbund eingeschaltet etc.)

Nun habe ich vor 2 Monaten meinen Job verloren, Vertrag wurde nicht verlängert.. Daraufhin habe ich meiner Hausverwaltung dies mitgeteilt, da nicht sicher war ob ich die kommende Miete püntklich überweisen konnte aufgrund der Arbeitslosengeld 1 Antrags Bearbeitung etc.

Fakt ist, sie weiß dass ich derzeit Arbeitslos bin. Mit der Mietüberweisung hat alles gut geklappt, habe auch keine Mietschulden oder so, bin also im reinen.

Da ich mich aber mit der Hausverwaltung etwas verkracht habe, aufgrund der Mietkürzung und diese sehr neugierig ist von wegen "Und haben sie schon einen neuen Job gefunden etc.?" wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange die Miete pünktlich und in voller Höhe überwiesen wird und ich meinen Pflichtern als Mieter nachkomme, ist alles okay.

Jedoch würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht, vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt.

MfG

Maverick

Mieter, Recht, Vermieter, Mietvertrag, Kontoauszug, Mieterschutzbund

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