Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt

Hallo,

ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:

Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.

Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).

Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.

Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.

Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Heizung
Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?

Moin ihrs! Wenn es nicht zum Heulen wäre, man müsste lachen.

Realsatire vom feinsten: Erst kann ich 3 Monate lang mein Wohnzimmer nicht nutzen, weil der Vermieter es nicht gebacken kriegt, einen Handwerker zu organisieren; kaum dass ich nun selbst für die Bewohnbarkeit des Wohnzimmers gesorgt habe (alles abgesegnet durch den DMB, auch eine Mietminderung) und mich nun endlich einrichten kann, mein großes Bett im zuvor mit Kartons vollgestopften Schlafzimmer aufbauen kann, die erste Nacht ... PIEP! 20 Sekunden... PIEP! ...

  • Ein Rauchmelder, der nach neuen Batterien schreit. Aber nicht in meiner Wohnung. Nein, besser: In der leerstehenden Wohnunh nebenan, die direkt an mein Schlafzimmer grenzt. Mit Hall-Effekt!

Die Nacht war damit für mich um 5:34 vorbei. Kaffee. Gegen 10 Uhr informierte ich den Hausmeister. Man würde sich kümmern. Wochenende. Umzug ins gerade eingerichtete Wohnzimmer aufs noch ausdünstende Sofa. Schlafzimmer unbenutzbar. Großartig!

Drei Tage später piept es noch immer, unverändert alle 20 Sekunden. Anruf beim Hausmeister ergibt, zuständig ist der Vermieter, welcher auch als einziger einen Schlüssel zur leeren Wohnung neben mir hat.

Dessen Reaktionszeit ist mir ja nun schon bekannt. So ist natürlich auch anderthalb Wochen nach der Meldung noch niemand hier gewesen, um dem Fluch ein Ende zu bereiten.

Meine Frage nun: Kann ich den Vermieter wegen Ruhestörung auf den Pott setzen? Wie stelle ich das am besten an? Ist eine Mietminderung bei weiterer Untätigkeit meines Vermieters angebracht? Was steht mir als Mieter, der sein Schlafzimmer nicht zum Schlafen nutzen kann, rechtlich zu?

Bitte keine Halbwissen-Antworten. Die kann ich mir selber geben. Danke vorab für eure Mühe!!

Mietminderung, Vermieter, Rauchmelder, Ruhestörung
Boden in Mietwohnung älter als ich?! Wer muss zahlen?

Hallo Leute,

ein Freund hat beim Möbel verrücken einen Riss in einen PVC Boden gemacht. Er hat es seiner Haftpflicht gemeldet. Diese hat herausgefunden, dass der PVC 21 Jahre (!!!) alt ist - nebenbei gesagt: älter als ich.

Seine Versicherung zahlt nicht bzw. aus Kulanz 30 Euro, da sie sich auf irgendeinen Paragraphen berufen, dass der Boden alle 10 Jahre vom Vermieter ausgetauscht werden muss. Jetzt will der Vermieter (eine Genossenschaft) dass ich ein total überteuertes Angebot eines örtlichen Verlegers annehme, welches wirklich extrem überteuert ist.

Meine Fragen UND BITTE NUR BEANTWORTEN WENN DU/SIE AHNUNG HAST/HABEN:

  1. Ist das von der Versicherung korrekt?

  2. Wenn der Boden sowieso alle 10 Jahre getauscht werden muss, muss ich dann dem Vermieter überhaupt was zahlen? Wenn ja oder nein - welche Paragraphen in welchem Gesetzbuch?

  3. Zeitwert? Den hat der Boden definitiv nicht mehr, da er sowieso in schlechtem Zustand war (bei Einzug, Dellen uÄ).

  4. Muss ich das Angebot des überteuerten Verlegers annehmen oder kann ich einen billigeren Wählen? Bzw. kann ich das nicht einfach selbst machen? Ne Rolle PVC kostet 50 Euro und ist in kürze verlegt. Der Bodenleger verlangt mehr als das 10-fache.

Danke für jede Antwort! Hab echt ein total flaues Gefühl im Magen, da das als Bafög beziehender Student schon meine komplette Existenz vernichten kann -.-

Liebe Grüße und nochmals danke!

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